Bildungsprämie
Ziel war es, Personengruppen mit geringem Einkommen zur Weiterbildung zu motivieren und deren Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Gefördert wurden Erwerbstätige, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügten. Der Bund übernahm die Hälfte der Gebühren für eine Weiterbildung bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro pro Prämiengutschein. Pro Person konnte jedes Jahr ein Prämiengutschein ausgegeben werden. In den Bundesländern, wo Länderprogramme Maßnahmen für die Zielgruppe des Bundes mit Veranstaltungsgebühren von mehr als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) förderten, wurden durch die Bildungsprämie nur Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 1.000 Euro (inkl. MwSt.) Veranstaltungsgebühr gefördert.
Seit 1. Juli 2017 galten neue Förderkonditionen (Keine Altersgrenze, größerer Einsatzbereich, jährliche Förderung). Weiterbildungsinteressierte konnten mit Hilfe des Vorab-Checks herausfinden, ob sie die Förderbedingungen erfüllten.
Eine Zwischenbilanz: Rund 98.000 Personen mit geringem Einkommen haben die Bildungsprämie genutzt.