Der sechste Europäische Sozialfonds (2000-2006)
Die Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten wird koordiniert und mit der Unterstützung von Neugründungen werden neue Arbeitsplätze geschaffen.
Die Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten sollte im Rahmen einer Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) koordiniert werden. Ihre Schwerpunktbereiche wurden:
- Beschäftigungsfähigkeit
- Unternehmergeist
- Anpassungsfähigkeit
- Chancengleichheit von Männern und Frauen
Mit einer neuen Verordnung wurde der ESF zum wichtigsten Finanzinstrument für die Beschäftigungsstrategie auf Gemeinschaftsebene und mit insgesamt 62,5 Milliarden Euro ausgestattet. Diese Mittel waren für die folgenden drei Ziele bestimmt:
- Ziel 1 (rund 70 Prozent der Fördermittel) für die ärmsten Regionen in der Europäischen Union
- Ziel 2 (rund 11,5 Prozent) für die wirtschaftliche und soziale Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen
- Ziel 3 (rund 12,5 Prozent) zur Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme in Regionen, die nicht unter das Ziel 1 fallen.
Die Aktionsbereiche des ESF
Die ESF-Verordnung legte für die operationellen Programme fünf prioritäre Aktionsbereiche fest:
- Entwicklung von aktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Verhinderung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
- Förderung der sozialen Eingliederung und der Chancengleichheit für alle
- Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen einer Politik des Lebens begleitenden Lernens
- Förderung von qualifizierten, ausgebildeten und anpassungsfähigen Arbeitskräften, Stimulierung der Innovation bei der Arbeitsorganisation, Entwicklung des Unternehmergeistes und Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen, Verstärkung des Arbeitskräftepotenzials in Forschung, Wissenschaft und Technologie
- Verbesserung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt
Der Schwerpunkt des Fonds lag auf der Unterstützung von Hilfsmaßnahmen für Menschen unter besonderer Betonung der Entwicklung der beruflichen Bildung und der beruflichen Qualifikationen. Es wurden jedoch auch Hilfsmaßnahmen für Systeme gefördert, die sich mit dem Ausbau und der Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Arbeitsverwaltungen, der Verbindung zwischen Schule und Arbeitswelt sowie mit der Prognose von Veränderungen in der Arbeitswelt befassen. Mit Mitteln des Fonds wurden auch Betreuungsdienste, integrierte Ansätze zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen gefördert.
Ein wichtiges neues Element der Förderperiode war die Mikroförderung. Das ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen "angemessenen Beitrag" der vom Fonds bereitgestellten Mittel für die Gewährung von geringen Zuschussbeträgen vorzusehen. Dabei bestanden besondere Zugangsvoraussetzungen für Nichtregierungsorganisationen und lokale Partnerschaften.
Eine weitere wichtige Neuerung war die Gemeinschaftsinitiative EQUAL. Mit dieser Initiative wurde ein einheitliches EU-Förderinstrument eingeführt, das innovative transnationale Projekte in allen Politikbereichen unterstützt, die durch die Pfeiler der Beschäftigungsstrategie und die ESF-Leitlinien abgedeckt sind.
Mittelausstattung in Deutschland
Für die gesamte Förderperiode von 2000 bis 2006 standen für Deutschland 11,6 Milliarden Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung. Mit Geldern des ESF wurden Maßnahmen aber nur anteilig finanziert. Das heißt, es werden, je nach Region, maximal bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes aus ESF-Geldern gefördert. Die restlichen Kosten sind durch nationale Mittel des Bundes, der Länder, der Kommunen oder durch private Mittel abzudecken.
Gefördert wurden mit dem ESF (2000-2006) in Deutschland in erster Linie:
- die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen
- die soziale Integration von Benachteiligten
- die Existenzgründung
- die Entwicklung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern
Ein Großteil der Mittel wurde von der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt. Die Mittel wurden hier vor allem für Zuschüsse zugunsten von Einzelpersonen verwendet. Ein zweiter Schwerpunkt bildete die Verbesserung von Strukturen und Systemen in der Aus- und Weiterbildung.
Zielgebiete des ESF in Deutschland
Grundlage für die Förderung durch den ESF bildeten die EU-Verordnungen. Die Umsetzung des ESF erfolgte getrennt nach drei Zielgebieten:
- Ziel 1-Gebiete: Bei diesen Regionen handelte es sich um solche, die wirtschaftlich deutlich hinter dem EU-Durchschnitt zurückbleiben (weniger als 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Kopf im EU-Gesamtdurchschnitt). In Deutschland waren in der vergangenen Förderperiode nur die fünf neuen Bundesländer sowie Berlin-Ost (bis 31.12.2005) Ziel 1-Gebiete. In den Ziel 1-Gebieten bildete das gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) die Grundlage für die Programmplanung in den neuen Ländern.
- Ziel 2-Gebiete: Ziel 2-Regionen sind solche, die nicht unter das Ziel 1 fallen, aber aufgrund von Veränderungen der Wirtschaftsstruktur erhebliche Anpassungsprobleme haben, etwa ehemalige Kohle- oder Stahlreviere, oder weil sie stark landwirtschaftlich geprägt sind und daher nur über wenige Arbeitsplätze verfügen. Unterstützt wird die wirtschaftliche und soziale Umstellung dieser Gebiete. Für die Ziel 2-Gebiete existierte kein länderübergreifendes Planungsdokument.
- Ziel 3-Gebiete: Dies sind alle Regionen, die nicht Ziel 1 sind, jedoch eine Förderung der Beschäftigung und Anpassung der Bildungs- und Ausbildungssysteme benötigen. Das waren in Deutschland die alten Bundesländer ohne Berlin. In den Ziel 3-Gebieten gab es ein einheitliches Programmplanungsdokument für Bund und Länder (EPPD).