Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.esf.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bemüht, die Website www.esf.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§3 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15.09.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Ein neuer BITV-Test ist für Ende 2025 geplant.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • PDF-Downloads, die vor 2018 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Der Zeitstrahl "Die Geschichte des ESF" ist nicht vollständig barrierefrei.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Informationsgrafiken eine adäquate Textalternative haben, die alle Inhalte der Grafik vermittelt.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.esf.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 3 - Europäischer Sozialfonds: Information, Kommunikation, Public Relations
Rochusstr. 1
53123 Bonn

Tel.: +49 (0) 228 99-527-0
Fax: +49 (0) 228 99-527-1345
E-Mail: esf@bmas.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß §16 BGG. eingerichtet worden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Tel.: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de