Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.esf.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das BMAS ist bemüht, die Website www.esf.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§3 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Im Rahmen einer am 15.09.2021 durchgeführten Selbstbewertung wurde jedoch festgestellt, dass der Internetauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Das BMAS arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Internetseite weiter zu verbessern. Ein BITV-Test ist für 2026 im Rahmen eines Relaunches der ESF-Internetseite geplant.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, sind zum Beispiel:
- Herunterladbare Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
- Der Zeitstrahl "Die Geschichte des ESF" ist nicht vollständig barrierefrei.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig. In einigen Fällen dienen die Bilder nur der Dekoration und erzeugen für das Verständnis unnötige Inhalte.
- Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache in Vorlese-Software führen kann.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website www.esf.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne über dieses Feedback-Formular bei uns melden.
Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder in Leichter Sprache mitteilen.
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF3 - Europäischer Sozialfonds: Information, Kommunikation, Public Relations
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel.: 0228 99 527-0
Fax: 0228 99 527-1345
E-Mail: esf@bmas.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gemäß §16 BGG. eingerichtet worden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder in Leichter Sprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de