UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) unterstützt Menschen in der Europäischen Union (EU) mit konkreten Maßnahmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen. Er stärkt die soziale Dimension der Europäischen Union im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der EU.
Die europäische Union hat ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - UN-BRK) ratifiziert und ist damit verpflichtet, auch bei der Umsetzung des ESF Plus auf die Vorgaben der Konvention zu achten. Um die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern, hat die EU außerdem die Strategie 2021 - 2030 zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet, deren Ziele auch für den ESF Plus gelten.
In der UN-BRK werden die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Die Konvention beginnt mit einem allgemeinen Teil, in dem der Zweck (Art. 1 UN-BRK) der Konvention bestimmt wird. Darin wird ein dynamisches Verständnis von Behinderung als Zusammenspiel von individuellen Einschränkungen und umwelt- und einstellungsbedingten Barrieren formuliert:
"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können." (Art. 1 UN-BRK)
Die UN-BRK umfasst 50 Artikel. Nach Begriffsbestimmungen, der Formulierung von allgemeinen Verpflichtungen sowie Grund- und Querschnittsprinzipien wird zunächst das Prinzip der Barrierefreiheit definiert und dann erläutert, welche Rechte sich in den verschiedenen Feldern des gesellschaftlichen Lebens ergeben. Hier wird zwischen Artikeln zu Freiheits- und Schutzrechten (Art. 10 bis 19 UN-BRK) sowie zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten (Art. 19 bis 20 UN-BRK) unterschieden. Ab Art. 31 UN-BRK schließen sich weitere Artikel an, in denen Vorgaben zur Umsetzung der UN-BRK auf der internationalen Ebene und auf Ebene der Vertragsstaaten gemacht werden.
Für den ESF Plus von besonderer Bedeutung sind zum einen die allgemeinen Verpflichtungen, in denen geregelt ist, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in allen politischen Konzepten und Programmen zu berücksichtigen ist. Zum anderen sind es die Vorgaben zur Barrierefreiheit, die deutlich machen, dass es nicht nur um die bauliche Barrierefreiheit geht. Auch inhaltliche Information, Konzepte, Didaktik etc. müssen barrierefrei sein. Last but not least werden in den Artikeln 24 und 27 die Rechte in Bezug auf die Bereiche Bildung, Arbeit und Beschäftigung definiert.
Sofern Sie Ihre Rechte entsprechend der UN-BRK im Zusammenhang mit der Umsetzung eines aus dem ESF Plus geförderten Vorhabens als verletzt ansehen, haben Sie die Möglichkeit der Beschwerde.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Bitte beschreiben Sie den Fall möglichst konkret und umfassend und benennen den Namen des ESF Plus-Förderprogramms/der ESF Plus-Maßnahme, an der Sie teilgenommen haben.
Bitte richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 1 - Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
oder per E-Mail an die ESF Plus-Verwaltungsbehörde.
Bitte melden Sie ausschließlich Fälle von Verletzungen der UN-BRK, die in Zusammenhang mit Förderungen aus dem ESF Plus-Bundesprogramm stehen.
Das Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Verstoß gegen die UN-BRK bei der Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds besteht unabhängig von einer möglichen Einreichung einer Klage durch die beschwerdeführende Person.
Des Weiteren erhalten Sie u.a. bei den folgenden Stellen themenbezogene Informationen und Fachwissen:
- Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange für Menschen mit Behinderungen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte
- Deutscher Behindertenrat
Zusatzinformationen:
Informationen zu den Querschnittsthemen Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit in der Förderperiode 2021 - 2027 finden Sie auf der Website www.faqt-esf.de der Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus.