Der zweite Europäische Sozialfonds (1972-1983)
Die Anpassung an die Umstrukturierung wird gefördert.
Der genannte Zeitraum war durch wirtschaftliche Umwälzungen gekennzeichnet, die zu Umstrukturierungen ganzer Industriebereiche führten. Eine Reform des ESF setzte zum Einen die Abänderung der Regeln für seine Arbeitsweise voraus. Die finanzierten Maßnahmen wurden nicht mehr anhand von Kriterien der Mitgliedstaaten, sondern durch Kriterien der Gemeinschaft ausgewählt. Zum Anderen ging es um größere Effizienz.
Der ESF sollte nicht mehr dazu dienen, im Nachhinein die von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Ausgaben zu decken, sondern im Voraus über die Zuweisung seiner Mittel entscheiden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass eine finanzielle Unterstützung nicht nur für Maßnahmen staatlicher sondern auch privater Träger gewährt werden konnte.
Schließlich wurde der reformierte Sozialfonds mit einem wesentlich umfassenderen Budget als der erste Fonds ausgestattet: Für die beiden ersten Tätigkeitsjahre verfügte er über einen Gesamthaushalt von mehr als 440 Millionen Rechnungseinheiten - das ist mehr als dem ersten Sozialfonds für die zwölf Jahre seiner Tätigkeit zur Verfügung stand.
Vier Beihilfearten für den zweiten ESF
- Beihilfen zur Unterstützung von Bildungsmaßnahmen für Männer und Frauen
- Beihilfen für Arbeitnehmer/innen und und ihre Familienangehörigen zur Erleichterung des Ortswechsels
- Unterstützung bei der Beseitigung von Hindernissen, die für bestimmte Arbeitnehmer/innen (z.B. behinderte Menschen) den Zugang zur Arbeitswelt erschweren
- Beihilfen zur Beschäftigungsförderung in wirtschaftlich benachteiligten Regionen
Die Mittel des zweiten Fonds wurden zu fast 90 Prozent für Berufsbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen gewährt. In den ersten fünf Jahren nach der Fondsreform konnten mehr als zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Mittel in Anspruch nehmen.
Zielgruppen der Förderung durch den zweiten ESF
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landwirtschaftssektor und der Textilbranche, die auf eine andere berufliche Tätigkeit umschulen mussten
- Wanderarbeitnehmer/innen
- Behinderte Menschen
- Ältere Arbeitnehmer/innen
- Arbeitslose oder Arbeit suchende Jugendliche unter 25 Jahren
- Frauen
Der Fonds konnte auch in den folgenden Bereichen des Arbeitsmarktes intervenieren:
- Regionen mit Entwicklungsrückstand oder einer im Niedergang befindlichen Wirtschaftstätigkeit
- Unternehmenszusammenschlüsse, die Probleme bei der Behebung von unausgeglichenen Beschäftigungssituationen in einem Unternehmen, einem Konzern oder einer Region in schwieriger Lage hatten
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Anpassung an den technischen Fortschritt
Die Arbeitsmarktlage
Die damaligen Wirtschaftsdaten ließen auf eine verstärkte Expansion der Wirtschaftstätigkeit hoffen, während die Entwicklung der Beschäftigungslage und der Arbeitslosigkeit Anfang der 70er Jahre zeigte, dass die Probleme des Arbeitsmarktes in der gesamten Gemeinschaft im wesentlichen mit strukturellen Unausgewogenheiten im Beschäftigungsbereich zusammenhingen.
So stieg auf der einen Seite die Arbeitslosigkeit in der gesamten Gemeinschaft von 1,3 Millionen im Jahre 1970 auf 1,6 Millionen Erwerbslose im Jahre 1972. Auf der anderen Seite bestand ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.
Die Schwierigkeiten, eine Beschäftigung oder Wiederanstellung zu finden, betrafen insbesondere ältere Arbeitnehmer, Jugendliche, Behinderte und mitunter Frauen, die eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung aufnehmen wollten.
Der ESF intervenierte damals zugunsten dieser Personengruppen vor allem in den krisengeschüttelten Wirtschaftszweigen Textil-/Bekleidungsindustrie und Schiffbau.
Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Ab 1976 gaben die Mitgliedstaaten den Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einen deutlichen Vorrang. Insbesondere wurden Programme mit neuen Methoden und Ausbildungsstrukturen aufgelegt, um Jugendlichen den Übergang von der Schule in das Erwachsenenleben zu erleichtern.
Mit der allgemeinen Verschärfung der Wirtschaftskrise, die auch ein deutliches Ansteigen der Jugendarbeitslosigkeit zur Folge hatte, verschlechterte sich allerdings die Haushaltslage des Fonds. Sie zwang die Kommission, ihre Haushaltsführung bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu überprüfen.
Im Vorfeld des dritten ESF
Der ab 1978 beträchtliche Anstieg bei den finanziellen Beihilfen des ESF betraf vor allem die Interventionsbereiche "Jugendliche" und "Strukturbeihilfen für Regionen". Der Löwenanteil letzterer erhielt während des zweiten ESF Italien, wohingegen Großbritannien (seit 1973 Mitglied der EWG) schwerpunktmäßig in den Genuss der Interventionen für Jugendliche kam.
Das Haushaltsdilemma machte eine Erhöhung des ESF-Budgets erforderlich. Vor dem Hintergrund eines trotz Erhöhung nach wie vor begrenzten Haushaltes mussten die Interventionsbereiche des Fonds neu festgelegt werden.