Das ESF Plus-Bundesprogramm (2021-2027)

Das ESF Plus-Bundesprogramm beschreibt die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (Förderperiode 2021-2027) in Deutschland.

Abbildung der Förderlogos ESF PLus: Bundesregierungslogo und EU-Logo

Zur Umsetzung der Ziele des ESF Plus in Deutschland hat die Bundesregierung das ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 erstellt. Das Bundesprogramm beschreibt die Strategie für die ESF Plus-finanzierten Fördermaßnahmen des Bundes. Das ESF Plus-Bundesprogramm umfasst spezifische Ziele der Förderung, geplante Förderschwerpunkte und -aktivitäten, erwartete Ergebnisse, Finanzpläne sowie Output- und Ergebnisindikatoren, anhand derer die Erreichung der Erfolg der Förderung gemessen werden. Die rechtlichen Anforderungen an Struktur und die Inhalte des ESF Plus-Bundesprogramms sind in Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/1060 definiert. im Einklang mit diesen Vorgaben finden sich im ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 insbesondere folgende Inhalte:

  • Programmstrategie (Kapitel 1): Darstellung der Gesamtstrategie entlang identifizierter Förderbedarfe im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und unter Berücksichtigung der länderspezifischen Empfehlungen 2019, der Partnerschaftsvereinbarung, der Nationalen Reformprogramme 2019 und 2020 sowie nationaler Strategien
  • Prioritäten (Kapitel 2): Beschreibung geplanter Förderschwerpunkte, spezifischer Ziele, Maßnahmetypen sowie Output- und Ergebnisindikatoren
  • Finanzpläne (Kapitel 3)
  • Partnerschaft (Kapitel 6): Prozess der Einbindung der Partner


Folgende Bundesministerien haben das ESF Plus-Bundesprogramm erarbeitet und setzen es um:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (federführende Verwaltungsbehörde)
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen


Beteiligung der Partner

In Vorbereitung auf die Förderperiode 2021-2027 erarbeitete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Vorschläge zur Vereinfachung der ESF-Förderung. Daraus resultierten die BMAS-Initiative für ein Lean-Fund-Management und die Konferenz zur "Zukunft des Europäischen Sozialfonds (ESF) post 2020". 150 zentrale Akteure und Partnerorganisationen beteiligten sich an der anschließenden Befragung zur Zukunft des ESF. Das BMAS konnte die Vorschläge der Lean-Fund-Management Initiative in die Verhandlungen auf Ebene der EU über den Rechtsrahmen für die Förderperiode 2021-2027 erfolgreich einbringen.

Die konkrete Planung für das ESF Plus-Bundesprogramm startete im Sommer 2019 mit einer öffentlichen Online-Konsultation zu den künftigen Förderschwerpunkten des Bundes. An der Konsultation beteiligten sich mehr als 1.500 Bürger*innen sowie Vertreter*innen von Organisationen der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern. Die Ergebnisse der Online-Konsultation wurden im Rahmen einer öffentlichen Konsultationsveranstaltung am 22. Oktober 2019 diskutiert und bildeten einen wesentlichen Meilenstein der Erarbeitung der ESF Plus-Strategie des Bundes für die Förderperiode 2021-2027.

Im weiteren Prozess wurden die künftigen Schwerpunkte und Fördermaßnahmen in Abstimmungen auf Bundesebene und mit den Ländern weiter konkretisiert und kohärent ausgestaltet. Im Rahmen des Prozesses wurde der ESF-Begleitausschuss regelmäßig über die Abstimmungen informiert. Am 5. Mai 2022 genehmigte die Europäische Kommission das ESF Plus-Bundesprogramm als erstes ESF Plus-Programm in der EU.

Abstimmung mit den Ländern

Bund und Länder haben sich hinsichtlich der Programmplanungen für die Förderperiode ESF Plus eng miteinander abgestimmt. Hierdurch sollen inhaltliche Überschneidungen und Doppelförderungen vermieden und eine ineinandergreifende ganzheitliche ESF Plus-Förderung in Deutschland sichergestellt werden.

Finanzielle Ausstattung in der Förderperiode 2021-2027

Infolge der positiven Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt erhält Deutschland an klassischen Strukturfondsmitteln (EFRE und ESF Plus) ca. 17,38 Mrd. Euro (Förderperiode 2014-2020 19,3 Mrd. Euro). Die Mittel werden mit zusätzlichen Strukturfondsmitteln aus dem neuen Just-Transition-Fund (JTF) in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro ergänzt. Die ebenfalls im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 für Deutschland zur Verfügung stehenden REACT-EU-Mittel in Höhe von 2,4 Mrd. Euro betreffen ausschließlich die Förderperiode 2014-2020.
Von den Strukturfondsmitteln für die Förderperiode 2021-2027 entfallen auf den ESF Plus rund 6,56 Mrd. Euro. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die Regionen:

  • Stärker entwickelte Regionen (s. Karte: alte Bundesländer inkl. Regionen Leipzig und Berlin, ohne die Regionen Lüneburg und Trier): 3,41 Mrd. Euro (52 Prozent)
  • Übergangsregionen (s. Karte: neue Bundesländer inkl. Regionen Lüneburg und Trier ohne Regionen Leipzig und Berlin): 3,15 Mrd. Euro (48 Prozent)
Grafik: Strukturfonds (ESF Plus und EFRE): Förderfähigkeit 2021-2027
Grafik: Strukturfonds (ESF Plus und EFRE): Förderfähigkeit 2021-2027

Bund und Länder verwalten die ESF Plus-Mittel weiterhin separat. Der Bundesanteil liegt für das ESF Plus-Bundesprogramm bei rund 2,22 Mrd. Euro ESF Plus-Mitteln (33,9 Prozent). Die restlichen ESF Plus-Mittel in Höhe von rd. 4,34 Mrd. Euro (66,1 Prozent) verwalten die Bundesländer.

Grafik: Aufteilung der ESF-Plus-Mittel nach Bund und Bundesländern
Grafik: Aufteilung der ESF Plus-Mittel nach Bund und Bundesländern © Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz