Das Operationelle Programm des Bundes (ESF 2014-2020)

Das Operationelle Programm (ESF-Bundes-OP) beschreibt die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Deutschland.

Abbnildung der Förderlogos ESF 2014-2020: ESF-Logo, EU-Logo und ESF-Claim

Zur Umsetzung der Ziele hatte der Bund ein "Operationelles Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 - 2020" ( ESF-Bun­des-OP [PDF, 1MB]) vorgelegt, das am 21. Oktober 2014 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Die Inhalte des Operationelle Programms wurden in Artikel 96 der Verordnung (EU) 1303/2013 vorgegeben; u.a. wurden hier geplante Maßnahmen, erwartete Ergebnisse, Finanzpläne sowie Output- und Ergebnisindikatoren zusammengefasst. Wesentliche Bestandteile waren u.a.:

  • Darstellung der Gesamtstrategie des Bundes entlang des Bedarfs und der Beitrag u.a. zur Europa 2020 Strategie, den Nationalen Reformprogrammen Deutschlands, den beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie den länderspezifischen Empfehlungen gemäß Art. 148 AEUV (Kapitel 1),
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmetypen, Zielsetzungen, Indikatoren und des Leistungsrahmens (Kapitel 2),
  • Finanzpläne (Kapitel 3)
  • Prozess der Einbindung der Partner (Kapitel 7) und Berücksichtigung der Querschnittsziele Antidiskriminierung, Gleichstellung und Nachhaltigkeit (Kapitel 11).

An der Erarbeitung und Umsetzung des ESF-Bundes-OP waren unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beteiligt:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (vormals Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

In der frühen Planungsphase des Operationellen Programms wurde eine Online-Konsultation zu den zukünftigen ESF-Förderschwerpunkten des Bundes durchgeführt, in die im Oktober 2012 rund 800 Partner eingebunden werden konnten. Die Ergebnisse der Online-Konsultation wurden der Öffentlichkeit am 21. November 2012 vorgestellt und diskutiert.

Nach Abschluss der Konsultation wurden die zukünftigen Schwerpunkte und Programme in intensiven Abstimmungen auf Bundesebene und mit den Ländern weiter konkretisiert und schließlich festgelegt. Hierbei wurde auch das Positionspapier der Europäischen Kommission mit Empfehlungen zum Einsatz der Strukturfondsmittel in Deutschland maßgeblich berücksichtigt. Für alle geplanten ESF-Programme des Bundes wurden bereits in der Planungsphase umfangreiche Kohärenzabstimmungen mit den Ländern durchgeführt, um eine inhaltliche Abgrenzung für eine ineinandergreifende ganzheitliche ESF-Förderung in Deutschland herstellen zu können.

Neben den beteiligten Bundesressorts wurden externe Partner (Wirtschafts- und Sozialpartner, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, kommunale Spitzenverbände etc.) umfangreich an der Erstellung beteiligt. Die auf Grundlage der Konsultationen ermittelten und angedachten ESF-Förderschwerpunkte des Bundes für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurden der Öffentlichkeit schließlich im Rahmen eines Workshops im März 2013 vorgestellt und diskutiert.

Finanzielle Ausstattung in der Förderperiode 2014 - 2020

Infolge der positiven Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes erhielt Deutschland Strukturfondsmittel in Höhe von noch ca. 19,3 Mrd. Euro. Hiervon entfielen auf den Europäischen Sozialfonds ca. 7,49 Mrd. Euro, die sich wie folgt auf die Regionen verteilen:

  • Stärker entwickelte Regionen (Westdeutsche Bundesländer inkl. Region Leipzig und Berlin, ohne die Region Lüneburg): 4,23 Mrd. Euro (56,4 Prozent)
  • Übergangsregionen (ostdeutsche Bundesländer inkl. Region Lüneburg ohne Region Leipzig und Berlin): 3,26 Mrd. Euro (43,6 Prozent)
Grafik: Strukturfonds (ESF und EFRE): Förderfähigkeit 2014-2020
Grafik: Strukturfonds (ESF und EFRE): Förderfähigkeit 2014-2020


Die ESF-Mittel wurden weiterhin von Bund und Ländern separat verwaltet. Der Anteil des Bundes lag für das Operationelle Programm bei rd. 2,689 Mrd. Euro (= 35,9 Prozent). Die restlichen ESF-Mittel in Höhe von rd. 4,8 Mrd. Euro (64,1 Prozent) wurden von den Bundesländern verwaltet.

Grafik: Verteilung der ESF-Mittel nach Bundesländern
© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie