Projektauswahlkriterien "MY TURN" - ergänzt am 12.07.2022
Die bisherigen Projektauswahlkriterien wurden am 12.07.2022 um die Punkte "Einhaltung der Charta der Grundrechte" und "Beitrag zur Erreichung (…) der ökologischen Nachhaltigkeit" ergänzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Prioritätsachse
- ID der spezifischen Ziele
- Spezifisches Ziel
- Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus-Bundesprogramms
- Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
- Beitrag zur Erreichung der bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF Plus-Bundesprogramms und der ökologischen Nachhaltigkeit
- Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU
- Förderrichtlinie
- Fördergegenstand der teilnehmerinnenbezogenen Vorhaben
- Fördergegenstand der Vernetzungsstelle
- Antragsberechtigte
- Fördervoraussetzungen der teilnehmerinnenbezogenen Vorhaben
- Fördervoraussetzungen Vernetzungsstelle
- Räumlicher Geltungsbereich
- Auswahlverfahren
- Auswahlkriterien für die teilnehmerinnenbezogenen Vorhaben
- Auswahlkriterien für die Vernetzungsstelle
Prioritätsachse
1. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum, sowie Anpassungen an den Wandel
ID der spezifischen Ziele
c
Spezifisches Ziel
Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleicher Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, unter anderem durch Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung und zu Betreuungsleistungen für abhängige Personen
Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus-Bundesprogramms
- Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen/Müttern mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt
- Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Frauen/Müttern mit Migrationshintergrund
- Förderung der Vernetzung von zielgruppenrelevanten Arbeitsmarktakteuren (Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaften, Kammern, Wirtschaftsverbänden, Unternehmen) im Rahmen der Programmumsetzung
Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
- Frauen mit ausländischer Herkunft, die durch ihre Teilnahme für den Arbeitsmarkt aktiviert wurden
- Teilnehmer*innen, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren
- Teilnehmer*innen, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen
- Teilnehmer*innen, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige
Beitrag zur Erreichung der bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF Plus-Bundesprogramms und der ökologischen Nachhaltigkeit
Die Zuwendungsempfänger*innen sind verpflichtet, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verord-nung (EU) Nr. 2021/1057 die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" zu integrieren und/oder als spezifischen
Ansatz sicherzustellen.
Als Teilnehmerinnen sind ausschließlich Frauen mit Migrationserfahrung vorgesehen. Die Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter sowie Chancengleichheit und Antidiskriminierung werden in Form eines Doppelansatzes (spezifische Förderprogramme und Mainstreaming) umgesetzt. Alle Maßnahmen beziehen die familiäre Situation und ein ggf. abweichendes Rollenverständnis in der Familie aktiv mit ein und können mit Angeboten wie Kindesbetreuung ergänzt werden.
Gleiches gilt für das durchgängig zu berücksichtigende Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit. Insoweit werden Vorhabenträger bei Antragstellung abgefragt, in welcher Form sie das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit bei der Programmumsetzung be-rücksichtigen werden.
Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU
Alle aus dem ESF Plus finanzierten Maßnahmen müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden.
Für alle im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms finanzierten Maßnahmen werden grundlegende in der Charta verankerte verfahrensrechtliche Prinzipien, z.B. das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, einschließlich des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 47 GRC) und die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen (Art. 41 GRC) eingehalten.
Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) steht jedem Beschwerdeführer, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, im Rahmen der Rechtsweggarantie der Rechtsweg offen (Art. 47 GRC).
Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, wird diesem gemäß Art. 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG Bund) Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (Art. 47 GRC). Des Weiteren wird jede Entscheidung durch die Verwaltung begründet (Art. 41 GRC). In der Begründung werden gemäß § 39 Abs.1 VwVfG Bund die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitgeteilt, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben.
Alle Maßnahmen werden im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (s. auch Art. 8 GRC) umgesetzt. Die Sicherheit der Datenverarbeitungsvorgänge ist in technischer und organisatorischer Hinsicht gewährleistet.
Im Rahmen des oben genannten Förderprogramms werden zudem folgende für die ESF Plus-Förderung relevante Prinzipien der Grundrechtecharta (GRC) berücksichtigt:
Zum Prinzip der Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC) wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Danach werden in MY TURN die Querschnittsziele Gleichstellung der Geschlechter sowie Chancengleichheit und Antidiskriminierung in Form eines Doppelansatzes (spezifische Förderprogramme und Mainstreaming) umgesetzt. Die Antragsteller müssen auch Angaben machen, in welcher Form sie einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC), der Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC) sowie des Umweltschutzes (Art. 37 GRC) (ökologische Nachhaltigkeit) leisten wollen.
Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie wurde am 02. Mai 2022 veröffentlicht.
Fördergegenstand der teilnehmerinnenbezogenen Vorhaben
Frauen mit Migrationserfahrung sind am Arbeitsmarkt sowie in Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen deutlich unterreprä-sentiert. Das ESF Plus- Förderprogramm "MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch" (MY TURN) soll dazu beitragen, dass formal geringqualifizierte Frauen mit Migrati-onserfahrung, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, in einem stärkeren Umfang als bisher an Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen teilnehmen und in der Folge eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen. Ein erhöhter Unterstützungsbedarf liegt unter anderem vor, wenn sie
- nach 2015 zugewandert sind,
- nicht oder nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden,
- sie keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben,
- Bedarf an (digitalen) Basiskompetenzen haben oder
- intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarung von Qualifizierungen bzw. beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen.
Mit MY TURN soll eine zielgruppenspezifische, lebenslagenorientierte Ansprache und (Verweis-) Beratung sowie kontinuierliche, vertrauensvolle, individuelle Begleitung gewährleistet werden. Dadurch sollen sowohl während der Maßnahme als auch nach Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung-Abbrüche, z. B. bei Misserfolgen und familiären Widerständen, vermieden und die Motivation der Frauen gestärkt werden.
Das Programm enthält folgende Pflichtmodule (siehe zu Details Ausführungen in der Förderrichtlinie):
- Miteinander verzahnte digitale und analoge Ansprache,
- Empowerment-Aktivitäten,
- Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Vernetzung mit Betrieben, Gewinnung von Hospitations- und Praktikumsplätzen, sowie (Teilzeit-)Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Programmteilnehmerinnen,
- Individuelle Begleitung während Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen und während der Integration in Ausbildung und Arbeit.
Alternativ zu der von allen Programmstandorten zu leistenden Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Qualifizierung bzw. Beruf ist ein Wahlmodul "Lotsenstelle Kinderbetreuung" förderfähig. Mit dem Wahlmodul soll die Unterstützung von Müttern mit Migrationserfahrung im Sinne einer zielgruppenspezifischen Unterstützung bei der Suche und Inanspruchnahme von regulärer Kinderbetreuung fokussiert werden. Dazu soll eine Lotsenstelle implementiert werden, um die Vermittlung in Kinderbetreuung und die Vernetzung der relevanten Akteure vor Ort deutlich intensivier und systematischer aufzubauen. Dazu gehört eine verlässliche Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt.
Fördergegenstand der Vernetzungsstelle
Übergeordnet wird eine bundesweit tätige Vernetzungsstelle gefördert. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Unterstützung der teilnehmerinnenbezogenen Arbeit
- Vorhabenträger und -verbünde miteinander und mit anderen relevanten Partnern (vor Ort) vernetzen,
- ihnen Hilfestellung hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung der Vorhaben und Hinweise zur inhaltlichen Umsetzung geben und
- ihnen helfen, ihre Vorhabenansätze fortzuentwickeln und kontinuierlich zu verbessern,
- Ansprechpartnerin für die Vorhabenträger und -verbünde zu allen inhaltlichen Fragen der Programmumsetzung sein,
- Ansprechpartnerin für BMAS und weiteren für die Programmumsetzung relevanten Akteuren, soweit es der Programmumsetzung und Zielerreichung dient.
2. Pflege einer digitalen Vernetzungsplattform
Die digitale Vernetzungsplattform ermöglicht den Austausch aller Vorhabenträger und -verbünde untereinander und fördert so Kompetenzaufbau und die Verbreitung von Erfolgsmodellen aus der Praxis. Die Plattform soll verlässliche Informationen bereitstellen und dem Wissenstransfer dienen - hinsichtlich aller (inhaltlichen) Fragen, die die Förderung und Integration der Zielgruppe betrifft. Die Vernetzungsstelle
- arbeitet dazu eng und vertrauensvoll mit dem Dienstleister zusammen, den das BMAS mit der Bereitstellung und Weiterentwicklung der Vernetzungsplattform beauftragt hat (Dienstleister),
- stellt dazu Informationen bereit und schafft den Rahmen für die Vernetzung der Träger untereinander; sie moderiert den Austausch der Träger und Verbünde, u.a. in einem eigenen passwortgeschützten Extranet,
- trägt dafür Sorge, dass die Plattform Datenschutz und Integrität gewährleistet (z.B. durch Aufstellung von Verhaltensregeln),
- begleitet eng die Entwicklung eines öffentlichen Bereiches, über den auch die Kontaktaufnahme der Teilnehmerinnen mit den Vorhabenträgern erleichtert und ermöglicht wird, beispielsweise über eine Standortkarte der Vorhabenträger und -verbünde mit Informationen zu Programmangeboten am jeweiligen Standort.
3. Datenmonitoring
Die nach den Vorgaben des ESF Plus erforderlichen Zielvorgaben, aber auch der Anspruch, ein qualitativ hochwertiges Programm anzubieten, erfordern ein laufendes Monitoring wesentlicher (statistischer) Kennzahlen des Programms. Daher gehört zu den Aufgaben der Vernetzungsstelle
- ein laufendes Monitoring der spezifischen ESF Plus-Kennzahlen,
- Analysen zu zentralen Aspekten des Programms (z.B. Erfolge von begleiteten Praktika, Erfolge von kultursensiblen Coaching, Erfolge bei Ansprache und Teilnehmerinnenakquise in sozialen Medien, Erfolge der "Lotsenstelle Kinderbetreuung") ergänzend zu den festgelegten Indikatoren,
- die kontinuierliche Beobachtung relevanter statistischer Daten, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes,
- die kontinuierliche Beobachtung relevanter Forschungsvorhaben und -berichte,
- die Ergebnisse dieser Analysen in Handreichungen auch für weitere Akteure außerhalb des Programms aufzuarbeiten,
- dem BMAS regelmäßig und auf Anforderung einen Überblick über die Programmaktivitäten aller Vorhaben zur Verfügung zu stellen.
Die Qualität der Umsetzung der Vorhaben und damit die Gestaltung des Programms soll durch das Monitoring der Vernetzungsstelle sichergestellt werden. Dabei soll die Optimierung der Programmumsetzung, die Effektivität und Effizienz der Vorhaben anhand der vorliegenden Ergebnisse und Wirkungen geprüft werden.
4. Unterstützung der Begleitgruppe
Die Vernetzungsstelle unterstützt eine sich in regelmäßigen Abständen treffende Begleitgruppe, die an den Schnittstellen zu den übergeordneten Arbeitsmarktakteuren MY TURN fachlich begleitet. Die Vernetzungsstelle bereitet die regelmäßigen Treffen der Begleitgruppe vor und nach und informiert bei diesen Treffen über die Umsetzung der Programmziele.
5. Austausch und Transfer von Erfahrungen
Die Vernetzungsstelle fördert über den Einsatz der digitalen Vernetzungsplattform hinaus den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Vorhaben. Von ihr werden übergreifende Fachveranstaltungen sowie Vernetzungstreffen der Vorhabenträger und -verbünde regional und bundesweit inhaltlich erarbeitet, organisiert, durchgeführt und dokumentiert.
6. Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Um eine breite Außendarstellung des Programms MY TURN in der (Fach-) Öffentlichkeit, einschließlich der Betriebe und relevanten Institutionen zu erreichen, führt die Vernetzungsstelle in enger Abstimmung mit dem für die ESF Plus-Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Stellen eine zentrale Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese umfasst vor allem den Internetauftritt sowie (Online-) Publikationen von Guten Beispielen. Sie berät die Vorhabenträger und -verbünde bei deren Öffentlich-keitsarbeit.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland sein, d.h. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrich-tungen oder Verbände. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie enthalten.
Für teilnehmerinnenbezogene Vorhaben wird das Stellen von Verbundanträgen und die hiermit einhergehende Weiterleitung von Zuwendungen nach Nummer 12 der Verwaltungsvorschrif-ten zu § 44 BHO begrüßt.
Ein Antrag für ein teilnehmerinnenbezogenes Vorhaben schließt das Stellen eines Antrags für die Vernetzungsstelle aus und umgekehrt.
Fördervoraussetzungen der teilnehmerinnenbezogenen Vorhaben
- Träger mit regelmäßigen Angeboten zur Integration oder zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung für Frauen mit Migrationserfahrung bzw. Kooperationen von Trägern, die sich in ihren Angeboten entsprechend ergänzen.
- Kooperation mit einem Jobcenter und/oder mit der Agentur für Arbeit vor Ort. Für das Antragsverfahren müssen das Jobcenter und ggf. die Agentur für Arbeit das Konzept des Antragsstellers gebilligt haben. Ferner müssen Antragsteller (ggf. für den Vorhabenverbund), Jobcenter und ggf. die Agenturen für Arbeit durch eine Absichtserklärung zusagen, nach Zuschlag miteinander eine verbindliche Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
- Bei der Bewerbung für das Wahlmodul "Lotsenstelle Kinderbetreuung" ist die konkrete Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt darzustellen, idealerweise ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt anzustreben.
Ferner wird die Teilnahmebereitschaft der ausgewählten Träger am ESF Plus-Monitoring und der Evaluation sowie an Angeboten der fachlichen Begleitung und an bundesweiten Workshops und Tagungen vorausgesetzt.
Fördervoraussetzungen Vernetzungsstelle
Zur Unterstützung der Programmumsetzung wird eine Vernetzungsstelle eingerichtet. Sie ist für inhaltlich-organisatorische und strategische Fragestellungen zur Zielerreichung des geplanten Programms zuständig. Sie muss zur Abdeckung der Aufgaben die entsprechende fachliche Eignung vorhalten:
- Erfahrung in der Begleitung der Umsetzung von ESF-Programmen, einschließlich der Unterstützung der Träger eines ESF-Programms.
- Erfahrung im Monitoring von ESF-Programmen, einschließlich der Auswertung anderer statistischer Quellen, Studien und Berichte.
- Erfahrung in der Konzipierung und Durchführung von (Vernetzungs-) Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit.
- Idealerweise Erfahrung, jedenfalls hohe Bereitschaft, alle Erkenntnisse zu erwerben, um in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den relevanten Partnern die Vernetzungsplattform eigeninitiativ voranzubringen.
Räumlicher Geltungsbereich
bundesweit
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist einstufig.
Anträge sind in elektronischer Form über ein dialoggesteuertes System einzureichen, das unter dem Internet-Portal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) verfügbar ist.
Vorhabenanträge sind innerhalb von acht Wochen nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einzureichen. Für die Einhaltung der Fristen ist die Eingangsbestätigung über das Internet-Portal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) maßgeblich.
Die Anträge werden zunächst durch ein fachliches Gutachten im Vier-Augen-Prinzip bewertet und ausgewählt. Abschließend erfolgt die Prüfung und Bewilligung durch die DRV KBS nach Zustimmung des BMAS.
Auswahlkriterien für die teilnehmerinnenbezogenen Vorhaben
Für die Beurteilung der Vorhabenanträge werden die nachfolgend aufgeführten Kriterien herangezogen:
1. Allgemeine Auswahlbedingungen (müssen erfüllt sein)
- Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Erfüllen der in der Förderrichtlinie genannten allgemeinen Antragsvoraussetzungen
- Mit dem Antrag wird ein von der örtlichen Agentur für Arbeit und/oder dem örtlichen Jobcenter gebilligtes Konzept vorgelegt wird und die Kooperationspartner sagen durch Absichtserklärung zu, nach Förderzusage eine verbindliche Kooperationsvereinbarung miteinander abzuschließen
- Erfüllen der allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen gemäß der §§ 23 und 44 BHO
- Vorhabenauswahl anhand der Maßgabe des finanziellen Rahmens und des Beitrags des Antragstellers zur Erreichung der Zielwerte für die Output- und Ergebnisindikatoren in den Zielgebieten
2. Eignung des Trägers und Zugang zur Zielgruppe (30 %)
- Vorerfahrung im Bereich Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration
- Vorerfahrung in den Bereichen Förderung von Frauen mit Migrationserfahrung sowie der Gleichstellung von Frauen und Männern einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Vorerfahrung in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsmarktakteuren vor Ort, insbesondere mit Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Arbeitgebern
- Ggf. hinsichtlich des Wahlmoduls "Lotsenstelle Kinderbetreuung" Vorerfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie Kindertagesstätten und/oder Kindertagespflegepersonen
- Zugang des Trägers zur Zielgruppe und zu den Communities
3. Qualität des Vorhabenkonzepts, der Kooperationen und Netzwerkarbeit (45 %)
- aktiv aufsuchender Ansatz
- Qualität der Vorhabenskizze: strukturierte Vorhabenkonzeption mit Darstellung und Ablaufplan aller Pflichtmodule und ggf. des Wahlmoduls
- Plausibilität der quantifizierten Angaben zu den Zielen (Output- und Ergebnisindikatoren)
- Ggf. hinsichtlich des Wahlmoduls "Lotsenstelle Kinderbetreuung" Kooperationszusage des örtlichen Jugendamtes
- Zusammenarbeit mit weiteren Partnern zur Unterstützung des Vorhabens vor Ort in den Bereichen Qualifizierung, Arbeitsmarktintegration und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4. Qualität der Vorhabenplanung und des Ausgaben- und Finanzierungsplans (25 %)
- Meilensteine und Ziele im Hinblick auf Outputindikator und Ergebnisindikator des Vorhabens (jährlich): Nachvollziehbare, angemessene Ziel- und Meilensteinplanung mit Unterlegung messbarer Indikatoren
- Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der ESF Plus-Publizitätsanforderungen
- Kostenkalkulation: Wirtschaftlichkeit der Ausgaben in Verbindung mit der Teilnehmerinnenzahl und den geplanten Aktivitäten/Angeboten
Auswahlkriterien für die Vernetzungsstelle
Für die Beurteilung der Vorhabenanträge werden die nachfolgend aufgeführten Kriterien herangezogen:
1. Allgemeine Auswahlbedingungen (müssen erfüllt sein)
- Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Erfüllen der in der Förderrichtlinie genannten allgemeinen Antragsvoraussetzungen
- Erfüllen der allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen gemäß der §§ 23 und 44 BHO
- Vorhabenauswahl anhand der Maßgabe des finanziellen Rahmens
2. Eignung des Trägers (30 %)
- Erfahrung in der Begleitung von ESF-Programmen, einschließlich der Unterstützung der Träger eines ESF-Programms
- Erfahrung im Monitoring von ESF-Programmen, einschließlich der Auswertung anderer statistischer Quellen, Studien und Berichte
- Erfahrung in der Konzipierung und Durchführung von (Vernetzungs-) Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
- Vorerfahrungen mit (digital) innovativen Ansätzen sowie Kenntnisse in Bezug auf die Zielgruppe und Arbeitsmarktpolitik
3. Qualität des Vorhabenkonzepts und Netzwerkarbeit (45 %)
- Strukturierte Vorhabenkonzeption
- Darstellung und Ablaufplan der geplanten Aktivitäten zu Angeboten für die teilnehmerinnenbezogenen Vorhabenträger, zur Vernetzungsplattform, zum Monitoring, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Begleitgruppe
- Darstellung der geplanten Vernetzungsarbeit mit weiteren Partnern
4. Qualität der Vorhabenplanung und des Ausgaben- und Finanzierungsplans (25 %)
- Meilensteine und Ziele im Hinblick auf die geplanten Aktivitäten
- Kostenkalkulation: Wirtschaftlichkeit der Ausgaben in Verbindung mit den geplanten Aktivitäten/Angeboten