KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Solo-Selbstständigkeit bedeutet für viele Menschen berufliche Autonomie, ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität. Solo-Selbstständige meistern unternehmerische Herausforderungen und gestalten den digitalen und ökologischen Wandel in ihrem Tätigkeitsfeld mit. Das ESF Plus-Programm KOMPASS unterstützt sie dabei - durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen.

Was ist KOMPASS?

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungen und Qualifizierungen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

An wen richtet sich KOMPASS?

KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.

Welche Qualifizierungen werden gefördert?

Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Den geeigneten Anbieter und die passende Qualifizierung wählen die Solo-Selbstständigen mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen.

An wen kann ich mich bei Interesse an einer Förderung wenden?

Interessierte Solo-Selbstständige können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen. Weitere Informationen zum Programm und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich im Dokument „FAQ für Solo-Selbstständige“.

Wie ist der Ablauf des Programms bzw. der Förderung?

  • Verpflichtendes, kostenloses Erstberatungsgespräch (persönlich oder virtuell) mit einer KOMPASS-Anlaufstelle
    Die Solo-Selbstständigen führen ein Erstberatungsgespräch mit der Anlaufstelle (ggf. auch Folgegespräche). Die Anlaufstelle erstellt ein Beratungsprotokoll, prüft die Fördervoraussetzungen und empfiehlt passende Qualifizierungen.
  • Erhalt des Qualifizierungsschecks
    Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Qualifizierungsscheck aus.
  • Erfolgreiche Teilnahme an der vereinbarten Qualifizierung mit Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung
    Die Solo-Selbstständigen führen die Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks erfolgreich durch.
  • Antragsstellung und Abrechnung mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstelle
    Für die anteilige Rückerstattung (bis zu 4.500 Euro) stellen die Solo-Selbstständigen einen Antrag und reichen diesen bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) ein. Diese prüft den Antrag und erstattet die anteiligen Kosten an die Solo-Selbstständigen.

Bitte beachten Sie: Der Qualifizierungsscheck kann nur für Qualifizierungen genutzt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Selbstständige

Solo-Selbstständige/Freiberufler

Standorte
Laufzeit

15.10.2022 - 30.04.2026

Start der Projekte

Eine Antragstellung für Solo-Selbstständige ist seit 17.07.2023 möglich.

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Frist war der 24.01.2023.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der in der Förderrichtlinie genannten Auswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Solo-Selbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.

Zusatzinformationen

Lo­go des Pro­gramms

 (Logo Kompass)

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat VIGru EF4 -
Europäischer Globalisierungsfonds
Verwaltungsbehörde,
ESF Programmumsetzung

10117 Berlin

Kontakt

Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV KBS)
Servicezeiten:
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr

  • Tel.: 0355 355 486 917

Kurz-URL die­ser Web­sei­te