Berufsbildung ohne Grenzen

ESF-Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Beschäftigten

Die wachsende Verflechtung der wirtschaftlichen Beziehungen über die nationalen Grenzen hinaus, erfordert es, dass sich die Beschäftigten schon frühzeitig mit dem Auslandsgeschäft vertraut zu machen. Bisher nehmen aber gerade mal 3% der Auszubildenden die Chance wahr, im europäischen Ausland ihre berufspraktischen Kompetenzen zu erweitern. Damit sich dies ändert, hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Programm "Berufsbildung ohne Grenzen" ins Leben gerufen.

Seit Anfang 2015 wird das Programm durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Bundesmitteln gefördert.

Ziel des Programms

Ziel war es, durch die Stärkung wirtschaftsnaher Unterstützungsstrukturen bei den Kammern die Zahl der Auszubildenden und Fachkräfte, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren, spürbar zu erhöhen. Hierfür wurde ein bundesweites, kammerübergreifendes Beraternetzwerk im Bereich der transnationalen Mobilität  aufgebaut. In den kommenden vier Jahren sollten bei den Kammern an etwa 40 Standorten bundesweit professionelle Mobilitätsberater/innen zur Verfügung stehen, die Betriebe, Auszubildenden und jungen Fachkräfte in allen Fragen der Organisation des grenzüberschreitenden Austausches beraten und unterstützen.

Zielgruppe: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Kammern der Freien Berufe

Prioritätsachse: E (Transnationale Maßnahmen)

Laufzeit: 16.02.2009 bis 31.12.2014

Kontakt:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat VIGru EF 2
53105 Bonn