Bundesprogramm Kommunal-Kombi

Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Arbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden.

Ziel des Programms

Mit dem "Bundesprogramm Kommunal-Kombi" sollten zwischen 01.01.2008 und 31.12.2009 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit geschaffen werden. Nach einer Änderung der Förderrichtlinie 2009 waren insgesamt 101 Regionen mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von über 10 Prozent im Referenzzeitraum August 2008 bis Januar 2009 förderfähig.  

Als Arbeitgeber sollten in erster Linie Arbeitgeber auf der kommunalen Ebene oder der Kreisebene fungieren. Gefördert wurden nur Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Kommunen zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Die Kommune bestimmte, welche Arbeiten verrichtet werden sollen, und beantragte als Arbeitgeber die Förderung dieser Tätigkeiten bei dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Umsetzung betrauten Dienstleister, dem Bundesverwaltungsamt. So erhielten die Kommunen die Möglichkeit, genau dort zusätzliche geförderte Arbeitsplätze einzurichten, wo sie Bedarf sehen. Die kommunale Infrastruktur konnte für eine längere Dauer nachhaltig gestärkt werden, ohne dass die Kommune die Kosten hierfür allein tragen muss. Wenn Einvernehmen mit den Kommunen bestand, kamen jedoch auch andere Arbeitgeber (z.B. die Wohlfahrt) in Betracht. Allerdings mussten auch hier die Arbeitsplätze zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen.

Der Bund stellte für die Gesamtlaufzeit die für die Durchführung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlichen Bundesmittel bereit. Der Zuschuss an die Arbeitgeber betrug bundeseinheitlich 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 500 Euro. Er konnte drei Jahre lang gewährt werden. Zusätzlich übernahm der Bund die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in einer Höhe von bis zu 200 Euro. Dieser wurde aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Ältere Arbeitnehmer über 50 wurden in besonderer Weise gefördert, indem der Zuschuss zum Bruttoarbeitsentgelt um 100 Euro aufgestockt wurde.

Zielgruppe: Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des §18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind. 

Prioritätsachse: C (Beschäftigung und soziale Integration)

Laufzeit: 01.01.2008 bis 31.12.2012

Kontakt:
Bundesverwaltungsamt
Tel.: 0228 99 358-5700