Das Programm "rückenwind"

Ziel des Programms:

Die Sozialwirtschaft ist einer der großen Wirtschaftsbereiche in Deutschland. Allein in den Betrieben der anerkannten Wohlfahrtspflege arbeiten hauptberuflich rund 1,5 Millionen Menschen. Sie erbringen dort soziale Dienstleistungen zum Nutzen der Gesellschaft. Der demografische Wandel stellt für die Sozialwirtschaft in zweifacher Hinsicht eine große Herausforderung dar: Einerseits handelt es sich um ein Wachstumsfeld, da aufgrund der Alterung der Gesellschaft die Nachfrage nach personengebundenen Dienstleistungen steigen wird. Auf der anderen Seite sinkt das Arbeitskräfteangebot insgesamt. Hinzu kommt in einigen Bereichen der Sozialwirtschaft eine starke Fluktuation bei den Beschäftigten.

Durch grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen befindet sich die Sozialwirtschaft zudem in einem tiefgreifenden Restrukturierungsprozess und muss in den kommenden Jahren eine nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbsposition sozialwirtschaftlicher Unternehmen erreichen. Daher sollten in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Partnerschaft gemäß Artikel 5 Absatz 4 der ESF-Verordnung mit dieser Richtlinie in der Förderperiode 2007-2013 Mittel aus dem ESF-Bundesprogramm zur Stärkung der Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft bereitgestellt werden. Die Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitet.


Zielgruppen:

Beschäftigte bei frei-gemeinnützigen Trägern, die einem der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger


Prioritätsachse:

A: (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist)

Laufzeit:

13.03.2009 - 31.12.2013


Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 1 - Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
53107 Bonn