Programm "weiter bilden"

ESF-Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten

Ziel des Programms:

Ein hohes Qualifikationsniveau und die kontinuierliche Anpassung der beruflichen Fähigkeiten an die sich beständig wandelnden Arbeitsplatzanforderungen sind eine stetige Herausforderung für die Beschäftigten und Unternehmen und ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die Sozialpartner sind hierbei wesentliche Akteure und haben das Thema Qualifizierung in verschiedenen Bereichen zum Gegenstand auch gemeinsamer Vereinbarungen, Initiativen und Projekte gemacht. Es besteht ein großer Konsens, dass es weiterer Initiativen und Impulse bedarf, die bisherigen Anstrengungen zu verstärken und zu beschleunigen. Mit dieser Richtlinie sollten die Anstrengungen der Sozialpartner zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Unternehmen unterstützt werden.

Die Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund erarbeitet. Voraussetzung für eine Förderung war das Vorliegen eines Qualifizierungstarifvertrages bzw. eine Vereinbarung zur Weiterbildung der jeweils zuständigen Sozialpartner. Einzelpersonen waren nicht förderfähig.

Die Umsetzung des Programms wurde organisatorisch und inhaltlich durch eine Regiestelle begleitet, die vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH gemeinsam mit dem DGB Bildungswerk e.V. getragen wurde.

Zielgruppen:

Sozialpartner und Unternehmen

Prioritätsachse:

A (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist)

Laufzeit:

16.04.2009 - 31.12.2013

Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 1 - Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
53107 Bonn