Mikromezzaninfonds (MMF)
Mit dem Mikromezzaninfonds des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde die Eigenkapitalausstattung von Kleinunternehmen gestärkt und der Aufbau eines flächendeckenden Mikromezzaninangebots in Deutschland gefördert. Der Fonds hat ein Volumen von 35 Mio. Euro. Der Mikromezzaninfonds wurde aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des ESF finanziert. 21 Mio. Euro kamen aus dem ESF.
Das Fondsvermögen wurde von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die Mikromezzanininstitute (Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, MBGn) vergaben die Beteiligungen und betreuen die Beteiligungsnehmenden im persönlichen Kontakt.
Ziel des Programms:
Durch Übernahme einer Beteiligung mit Ausfallgarantie half der Fonds für kleine Beteiligungen jenen Unternehmen und Gründungen, die ihre Vorhaben nur schwer finanzieren konnten. Die Mikromezzaninfinanzierung trug zur Stärkung der Eigenkapital-Basis von Klein- und Kleinstunternehmen bei und erleichterte dadurch den Zugang zu einem Kredit. Durch eine stille Beteiligung bzw. durch Genussrechte der Mikromezzanininstitute sollte die Eigenkapitalbasis bei Unternehmensgründungen sowie bestehenden Unternehmen mit Wachstumspotenzial gestärkt werden.
Zielgruppe:
Der Mikromezzaninfonds richtete sich insbesondere an solche Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt wurden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen konnten den Fonds nutzen. Die Mikromezzaninfinanzierungen bot Klein- und Kleinstgründer*innen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro.
Prioritätsachse:
A (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist)
Laufzeit:
2013 bis 2015
Kontakt:
Finanzierungshotline des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Förderberatung (030 18) 6 15-80 00
Montag - Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de