Passgenaue Vermittlung
Ziel des Programms:
Ziel des auf drei Jahre befristeten Programms ist es, die Zahl der "passgenau" besetzten Ausbildungsstellen zu erhöhen und durch diesen Beitrag zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.
Gefördert werden Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Handwerks, Industrie- und Handelskammern sowie der Kammern der Freien Berufe. Durch deren Vorauswahl geeigneter Bewerber und die Unterstützung oder Übernahme von Bewerbungsgesprächen werden Fehlbesetzungen verringert und die Abbrecherquote reduziert.
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen
Prioritätsachse:
A (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist)
Beginn:
Januar 2007, ab 2008 erfolgt Finanzierung aus der neuen ESF-Förderperiode
Ende:
31.12.2009
Programmrichtlinie:
Richtlinie über die Förderung der Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen zur Durchführung des Programms "Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen".
Umsetzung:
Die Programmumsetzung erfolgt durch die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Kammern der freien Berufe. Für die Gesamtkoordinierung ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH) zuständig.
Kontakt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie