Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übernimmt für die nächste ESF-Förderperiode
- Datum
- 12.12.2019
Mit Veröffentlichung des "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (RVBund/KnErG-ÄndG)" vom 15. November 2019 im Bundesgesetzblatt ist jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen, die seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigte Administration und Prüfung von Förderprogrammen und Förderprojekten in der nächsten ESF-Förderperiode (2021 bis 2027) durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) sicherzustellen.
Der ESF-Begleitausschuss des Bundes wurde in seiner Sitzung am 21. November 2019 über die eingeleitete Veränderung umfassend im Beisein der KBS informiert.