Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Datum
18.06.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Dezember 2023 die Förderrichtlinie "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" veröffentlicht. Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Unternehmen müssen sich vielfältigen Anforderungen stellen, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Aktuell bestehen zudem besondere Herausforderungen aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie durch Veränderungen aufgrund des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelberatung durchgeführt werden. Beratungen dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).