7. Förderaufruf rückenwind³
- Datum
- 18.08.2025
Das ESF Plus-Partnerschaftsprogramms "rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind³) ruft zu einem ergänzenden 7. Förderaufruf auf.
Im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 12.12.2025 (15.00 Uhr) können Interessenbekundungen im Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab dem 01.08 2026 möglich.
Da die Geltungsdauer der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ist die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens bei diesem Förderaufruf auf bis zu maximal 24 Monate Projektlaufzeit begrenzt (max. bis 30.09.2028).
Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 800.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten.
Einreichungen sind ausdrücklich für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich.
Da für die Übergangsregionen (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine besonders auskömmliche Mittelausstattung vorhanden ist, möchten wir zur Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere in den Übergangsregionen ausdrücklich ermutigen.
Für den 16.09.2025, 10 - 13 Uhr ist eine Online-Infoveranstaltung zum 7. Förderaufruf geplant. Infos zum Ablauf und zur Anmeldung hier.
Alle weiteren Regelungen laut Förderrichtlinie und ESF Plus-Fördergrundsätzen bleiben bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Programmsite rückenwind³ sowie auf der Seite des ESF Plus