7. Förderaufruf "Wandel der Arbeit"

Datum
18.08.2025

Im Rahmen der ESF Plus-Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" wird zu einem ergänzenden 7. Förderaufruf aufgerufen.

Im Zeitraum vom 06.10.2025 bis zum 12.12.2025 (15.00 Uhr) können Interessenbekundungen im Online-Förderportal Z-EU-S eingereicht werden. Ein frühestmöglicher Projektstart ist ab dem 01.08 2026 möglich.

Da die Geltungsdauer der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist, ist die Dauer der Bewilligung eines einzelnen Vorhabens bei diesem Förderaufruf auf bis zu maximal 24 Monate Projektlaufzeit begrenzt (max. bis 30.09.2028).

Auf Grund der Begrenzung der Projektlaufzeit sollen die Gesamtausgaben in der Regel die Höhe von maximal 1,35 Mio. EUR je Vorhaben nicht überschreiten.

Einreichungen sind ausdrücklich für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich.

Da für die Übergangsregionen (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine wesentlich bessere Mittelausstattung vorhanden ist, möchten wir zur Einreichung von Interessenbekundungen insbesondere in den Übergangsregionen ermutigen.

Im Rahmen des 7. Förderaufrufs bietet die Regiestelle Wandel der Arbeit wieder Informationsveranstaltungen an:

  • 09. September 2025, 10:00 - 11:30 Uhr
  • 11. September 2025, 13:30 - 15:00 Uhr
  • 29. September 2025, 10:00 - 11:30 Uhr

Hier finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung zu den jeweiligen Terminen.

Etwaige weitere Termine werden zeitnah auf der Website der Regiestelle veröffentlicht.

Alle weiteren Regelungen laut Förderrichtlinie und ESF Plus-Fördergrundsätzen bleiben bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Programmsite Wandel der Arbeit sowie auf der Seite des ESF Plus