Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Ziel des Programms war es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Erreicht werden sollte dies durch
- gezielte Betriebsakquise, d.h. spezielle Akquisiteure in den Jobcentern gewinnen und beraten Arbeitgeber für und bei der Einstellung von Personen der Zielgruppe
- durch intensives Coaching der Arbeitnehmer*innen nach Beschäftigungsaufnahme mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit der Arbeitsaufnahme
- durch finanziellen Ausgleich der individuellen Minderleistung an den Arbeitgeber
Die Bilanz: Insgesamt konnten rund 20.400 Langzeitarbeitslose gefördert und in den Arbeitsmarkt integriert werden (2015-2020).
Die im Rahmen des Programms erfolgreich erprobten Ansätze finden sich in den beiden neuen Regelinstrumenten des SGB II wieder: § 16e "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und § 16i "Teilhabe am
Arbeitsmarkt". Beide werden mit dem Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 von den Jobcentern zur Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen genutzt.