- Stand
- September 2021
- Verfügbarkeit
- als PDF
- Artikelnummer
- FB576
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- FB576
Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichte es den teilnehmenden Jobcentern, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Frauen und Männer durch eine gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, beschäftigungsbegleitendes Coaching sowie Lohnkostenzuschüsse zu unterstützen. Insgesamt wurden rund 20.400 Langzeitarbeitslose im Rahmen des Programms gefördert (2015-2020).
Den Ergebnissen der Evaluation zufolge sind die Elemente des Programms erfolgreich. Das soziale Teilhabeempfinden der Geförderten pendelte sich nach anfänglich überraschend hohen Werten auf einem Niveau zwischen dem von Erwerbslosen und Erwerbstätigen ein und konnte somit insgesamt gesteigert werden. Kausalanalysen belegen weiterhin, dass durch das Programm die Wahrscheinlichkeit von potenziell Förderberechtigten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, signifikant erhöht wurde.
Die durch die Förderung geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse erweisen sich im Vergleich zu anderen Beschäftigungsverhältnissen als überdurchschnittlich stabil. Zudem sind sie zusätzlich, d.h. sie wären ohne das Programm nicht zustande gekommen. Die Höhe der positiven Beschäftigungseffekte führen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit dazu, dass bereits im Zeitraum zwischen April 2020 und Juni 2020 der Punkt erreicht wurde, zu dem die Einnahmen und Einsparungen die entstandenen Kosten in Gänze aufgewogen haben.
Die im Rahmen des ESF-Programms erfolgreich erprobten Ansätze finden sich in den beiden neuen Regelinstrumenten des SGB II wieder: § 16e "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und § 16i "Teilhabe am Arbeitsmarkt". Beide werden mit dem Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 von den Jobcentern zur Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen genutzt.