unternehmensWert:Mensch

Ziel des Programms unternehmensWert:Mensch (uWM) war es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik zu unterstützen. Basis war ein im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit entwickelter ganzheitlicher, tripartistisch getragener Handlungsansatz, der nicht auf Einzelmaßnahmen abzielte, sondern in zentralen, für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen bedeutsamen personalpolitischen Handlungsfeldern (Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit, Wissen & Kompetenz) nachhaltige Veränderungsprozesse der Organisationsentwicklung anstieß. In Kooperation mit den zuständigen Landesministerien ergänzte uWM Programme und Initiativen auf Landesebene.

Wie sieht der Beratungsprozess aus?

Das Programm sah einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess vor, der sich gezielt am Bedarf der teilnehmenden Betriebe orientierte:

Zentrale Anlaufstellen des Programms waren die Erstberatungsstellen (EBS). Sie führten die Erstberatung und das Ergebnisgespräch durch, begleiteten KMU bei der Antragstellung und Abrechnung, betrieben Öffentlichkeitsarbeit, fungierten als Lotsen für andere regionale Angebote für KMU und unterstützten das Bundesarbeitsministerium bei der Autorisierung der Prozessberater*innen.

  • Stufe 1: Erstberatung

    Im Rahmen der neutralen und bundesweit einheitlichen Erstberatung wurde die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit den Unternehmen der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf entlang der vier personalpolitischen Handlungsfelder des Programms identifiziert (Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit, Wissen & Kompetenz). Je nach Bedarf konnten die EBS einen Beratungsscheck für die Prozessberatung ausstellen, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthielt, oder auf ein anderes regionales Angebot verwiesen.


    Beratungsschecks konnten bis zum 31.07.2019 mit voller Laufzeit der Prozessberatung (neun Monate) vergeben werden, bis zum 31.10.2019 mit verkürzter Laufzeit von sechs Monaten.

  • Stufe 2: Prozessberatung

    Der Beratungsscheck ermöglichte es den Unternehmen zusammen mit ihren Beschäftigten eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von max. 10 Beratungstagen in Anspruch zu nehmen. Die Prozessberatung erfolgte direkt vor Ort im Betrieb durch für das Programm autorisierte Prozessberater*innen und unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) und der Beschäftigten. Sie umfasste dabei die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens als auch die Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen, die dann in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan festgehalten wurden. Anschließend wurden die Veränderungsprozesse angeschoben und begleitet.

  • Stufe 3: Ergebnisgespräch

    Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erfolgte durch die EBS eine Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) bzw. einzelner Beschäftigter. Dabei wurde geprüft, ob weiterer Beratungsbedarf bestand und ob für die Umsetzung einzelner Maßnahmen ggfs. auf regionale Unterstützungsangebote verwiesen werden konnte (z. B. der Kassen, der Kammern, der Initiative Neue Qualität der Arbeit oder anderer Landesinitiativen).

Eine Zwischenbilanz: Rund 9.000 kleine und mittlere Unternehmen haben Beratungen in Anspruch genommen.

uWM plus

Im Programmzweig "unternehmensWert:Mensch plus" wurden Unternehmen bei der Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wurde das Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess wurden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt.

uWM (REACT-EU)

Im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) wurde das Programm uWM mit einer geänderten Richtlinie um zwei neue Programmzweige "Gestärkt durch die Krise" und "Women in Tech" bis Ende 2022 erweitert.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Unternehmen
  • Selbstständige
Anzahl der Projekte

102 Erstberatungsstellen

Standorte
Laufzeit

01.08.2015 - 21.12.2022

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Zusatzinformationen

Web­si­te des Pro­gramms

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat I4 - Transfer und betriebliche Praxis
Human Resources (HR) Strategien
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