Begleitausschuss (ESF 2014-2020)
Zur Prüfung der Programmdurchführung des ESF-Bundes-OP in Deutschland und der Fortschritte beim Erreichen der Programmziele wurde auf Grundlage des Art. 47 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates am 02.12. 2014 ein Begleitausschuss eingerichtet. Den Vorsitz im Ausschuss führte die ESF-Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Aufgaben des Begleitausschusses
Die Aufgaben des Begleitausschusses waren insbesondere in den Artikeln 49 und 110 der Verordnung (EU) 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates beschrieben. Hierzu zählten hauptsächlich die Prüfung:
- von Problemen, die sich auf die Leistungen des ESF-Bundes-OP auswirken,
- der Durchführung des ESF-Bundes-OP einschließlich der Kommunikationsstrategie und der Einhaltung der Querschnittsziele,
- und Genehmigung der Auswahlmethodik und -kriterien der Projektvorhaben ,
- und Genehmigung der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte sowie
- und Genehmigung von Änderungsvorschlägen der Verwaltungsbehörde zum ESF-Bundes-OP.
Mitglieder des Begleitausschusses
Der Ausschuss setzte sich u.a. zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern
- der Programmverwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
- der beteiligten Bundesministerien,
- der Bundesagentur für Arbeit,
- der Bundesländer,
- der Wirtschafts- und Sozialpartner,
- der Zivilgesellschaft sowie
- der Europäischen Kommission.
Im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und zur Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Rahmen der Umsetzung des ESF wurden diese Organisationen bereits bei der Erstellung des ESF-Bundes-OP einbezogen.
Der Begleitausschuss (BGA) der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 hat die Aufgaben des BGA der Förderperiode 2014-2020 übernommen.