Projektauswahlkriterien IQ (2. Förderrunde)
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Prioritätsachse
- ID der spezifischen Ziele
- Spezifische Ziele
- Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus-Bundesprogramms
- Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
- Beitrag zur Erreichung der bereichsübergreifenden Ziele des ESF Plus-Bundesprogrammes
- Förderrichtlinie
- Fördergegenstand
- Antragsberechtigte
- Fördervoraussetzungen
- Räumlicher Geltungsbereich
- Auswahlverfahren
- Auswahlkriterien
Prioritätsachse
1. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
ID der spezifischen Ziele
d (= iii bis)
Spezifische Ziele
Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt
Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus-Bundesprogramms
- Verbesserung der nachhaltigen und bildungsadäquaten Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt durch bessere Nutzung von im Ausland erworbenen Kompetenzen und Potenzialen
- Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis vor dem Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften.
Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
Gemeinsamer Ergebnisindikator EECR03: Teilnehmer*innen, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen
Beitrag zur Erreichung der bereichsübergreifenden Ziele des ESF Plus-Bundesprogrammes
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" unter Hinzunahme des Ziels "ökologische Nachhaltigkeit" zu integrieren und/oder als spezifischen Ansatz sicherzustellen.
Darüber hinaus sollen Fachstellen gemeinsame Leitlinien für die bereichsübergreifenden Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter", "Antidiskriminierung" und "ökologische Nachhaltigkeit" auf Programmebene entwickeln. Diese in der ersten Förderrunde entwickelten gemeinsamen Leitlinien sollen bis zum Ende der Förderperiode von allen Zuwendungsempfängern im Programm angewandt und bei Bedarf laufend aktualisiert werden.
Den Grundsätzen "Antidiskriminierung" und "Gleichstellung der Geschlechter" soll auch dadurch Rechnung getragen werden, dass Endbegünstigte im Sinne der Richtlinie durch Angebote der regionalen Integrationsnetzwerke gezielt für eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt in diesen Bereichen qualifiziert werden.
Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie für die 2. Förderrunde wird voraussichtlich am 21. März 2025 veröffentlicht.
Fördergegenstand
Diese Richtlinie zielt daher darauf ab, Menschen ausländischer Herkunft dabei zu unterstützen, in Deutschland einer qualifizierten Erwerbstätigkeit nachzugehen und dabei ihre vorhandenen Kompetenzen einzubringen.
Nach der modellhaften Entwicklung in der ersten Förderrunde sollen sowohl die Beratungsstellen der Fairen Integration (FI) als auch die Fachstelle FI verstetigt und nach 2026 über eine Verordnung außerhalb des ESF Plus weiterfinanziert werden. Das Vernetzungsprojekt wird nicht weiter gefördert. Ausgewählte Inhalte des Vernetzungsprojektes wie Monitoring, Social Media und Ergebnistransfer an Bundesakteure werden künftig durch die beiden verbleibenden Fachstellen im Programm übernommen, die in der ersten Förderrunde bereits Zuarbeiten zu diesen Inhalten umgesetzt hatten.
Gefördert werden Projekte, die Beratungsangebote vor Ort oder virtuell für (neu) zugewanderte Menschen ausländischer Herkunft entwickeln, sowie regionale Integrationsnetzwerke als Projektverbünde, die möglichst viele Qualifizierungs- und Begleitangebote für diese Zielgruppe bereitstellen. Flankierend sollen regionale Integrationsnetzwerke zur Willkommens- und Anerkennungskultur internationaler Arbeitskräfte Angebote für mit der Arbeitsmarktintegration von Menschen ausländischer Herkunft befasste Akteure entwickeln. Die regionalen Integrationsnetzwerke, bestehend aus einem Zuwendungsempfänger und mehreren Teilvorhabenträgern, sollen den Kern des Förderprogramms bilden. Darüber hinaus sollen auch überregionale branchen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte zur besseren Erreichung der Migranten-Communitys und mit den beiden Fachstellen strukturunterstützende Angebote auf Bundesebene gefördert werden.
Das Förderprogramm sieht im einzelnen folgende förderfähigen Angebote vor:
1. Beratungsstellen
2.1 Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
2. Regionale Integrationsnetzwerke
2.2.1 Qualifizierungen (Individuelle Begleitungen oder Gruppenmaßnahmen für internationale Arbeitskräfte)
2.2.2 Flankierende Strukturangebote zur Willkommens- und Anerkennungskultur internationaler Arbeitskräfte mit der Zielrichtung Erleichterung der Anerkennungs- und Einwanderungsverfahren und/oder Nachhaltigkeit der Beschäftigung und/oder Abbau struktureller Hürden und Vorbehalte
3. Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur
2.3.1 Überregionale Angebote (branchen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte)
2.3.2 und 2.3.3 Fachstellen (Anerkennung und Qualifizierung; Einwanderung und Integration)
Hintergrund für das Förderprogramm ist, dass Prognosen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass das Erwerbspersonenpotenzial zwischen den Jahren 2022 und 2035 um 3,8 Millionen Personen auf dann 46 Millionen erwerbsfähige Personen zwischen 20 und 64 Jahren zurückgehen wird. In Deutschland werden daher in den kommenden Jahren mehr Arbeitsplätze zu besetzen sein als Arbeitskräfte verfügbar sind. Eine zentrale Herausforderung dabei sind berufliche Passungsprobleme (Mismatch) am Arbeitsmarkt, bedingt durch die zunehmende Gleichzeitigkeit von Fachkräftemangel in einigen Branchen und Regionen und Arbeitsplatzabbau in anderen Branchen und Regionen.
Parallel haben Menschen ausländischer Herkunft bundesweit größere Schwierigkeiten beim Zugang zum für sie bildungsadäquaten Arbeitsmarkt. Um qualifiziert zu arbeiten, müssen im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt, Zeugnisse bewertet oder andere Schritte unternommen werden, damit die mitgebrachten Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland eingesetzt werden können. Die Schritte zur Berufsanerkennung sowie zur bildungsadäquaten und nachhaltigen Einmündung in den Arbeitsmarkt sind Menschen ausländischer Herkunft jedoch nicht immer ausreichend bekannt oder werden als zu kompliziert wahrgenommen. Bereits in Deutschland lebende Zugewanderte haben daher ein höheres Risiko, unterhalb ihres eigentlich vorhanden Qualifikationsniveaus beschäftigt zu sein und sind gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten häufiger von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen. Auch Neuzuwandernde benötigen individuelle Unterstützung auf dem Weg in eine nachhaltige qualifikationsadäquate Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Die 2. Förderrunde sieht dreijährige Vorhaben vom 1.1.2026-31.12.2028 vor.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsstellen der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und für Teilvorhaben in regionalen Integrationsnetzwerken für internationale Fachkräfte betragen wie in der ersten Förderrunde nicht unter 100.000 Euro und nicht über 300.000 Euro, bei regionalen Integrationsnetzwerken Willkommens- und Anerkennungskultur internationaler Fachkräfte nicht unter 100.000 Euro und nicht mehr als 200.000 Euro, da keine Materialkosten für Schulungsteilnehmende kalkuliert werden müssen. Überregionale Aktivierungsprojekte zur Erreichung der migrantischen Communitys nach 2.3.1 sollen pro Jahr 50.000 Euro nicht unterschreiten und 300.000 Euro nicht überschreiten.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, d.h. unter anderem freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Natürliche Personen können keine Zuwendungsempfänger sein.
Fördervoraussetzungen
Zuwendungen können in das Antragsverfahren übergeleiteten Trägern gewährt werden, die abhängig von den Vorgaben für den Programmteil ein Projekt oder ein regionales Integrationsnetzwerk als Projektverbund beantragen.
Im Interessenbekundungsverfahren sowie im Antragsverfahren ist zu erläutern, wie sich das geplante Projekt bzw. der geplante Projektverbund in die Strategie und die Aktivitäten des jeweiligen Bundeslandes im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen ausländischer Herkunft und Fachkräftestrategien einfügt.
Darüber hinaus ist vom Antragsteller zu prüfen, ob in der jeweiligen Zielregion des Projekts/Projektverbunds bereits Initiativen, Projekte oder vergleichbare Maßnahmen mit Bundes-, Landes- oder ESF-Mitteln gefördert werden, die vergleichbare Ziele im Sinne dieser Förderrichtlinie verfolgen. In diesem Fall müssen die Interessenbekundung und der Antrag eine Darstellung der Schnittstellen zu diesen Initiativen, Projekten oder vergleichbaren Maßnahmen einschließlich einer konkreten Aufgabenabgrenzung enthalten.
Schriftliche Nachweise über die Aufgabenabgrenzung etwa in Form von Kooperationsvereinbarungen mit Dritten oder entsprechenden Absichtserklärungen der potenziellen Kooperationspartner sind wünschenswert. Zugleich sind die Optionen zur Zusammenarbeit und der damit verbundene Mehrwert für die regionale Vernetzung darzustellen.
Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusätzlichkeit des Projekts/Projektverbunds oder eine - unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten - erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen, die darzustellen ist. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Die fachliche Eignung im Hinblick auf den Zugang zur Zielgruppe Menschen ausländischer Herkunft und/oder zu bestimmten Migrant*innen-Communities ist darzustellen.
Außerdem werden Vorerfahrungen im Hinblick auf folgende Bereiche positiv berücksichtigt:
- Kenntnisse in Bezug auf die Zielgruppe und das Themenfeld der Richtlinie;
- Erfahrungen mit öffentlichen Fördermitteln und mit ESF-finanzierten Projekten;
- Erfahrungen in der Vernetzung mit relevanten (Arbeitsmarkt-) Akteuren vor Ort.
Voraussetzung für eine Zuwendung für die Fachstellen sind ausreichende personelle und inhaltliche Expertise in den folgenden Bereichen:
- Erfahrung in der fachlichen Koordinierung und Vernetzung von Akteuren;
- Erfahrung in der Konzipierung und Durchführung von (Vernetzungs-)Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Bei der Prüfung der administrativen und fachlichen Eignung werden Vorerfahrungen mit (digital) innovativen Ansätzen sowie Kenntnisse in Bezug auf die Zielgruppe und Arbeitsmarktintegration positiv berücksichtigt.
Räumlicher Geltungsbereich
bundesweit
Auswahlverfahren
In der zweiten Förderrunde können auf Antrag und ohne erneutes Interessenbekundungsverfahren erneut gefördert werden:
- Die in der ersten Förderrunde nach diesen Auswahlkriterien ausgewählten 60 Beratungsstellen der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. Das Angebot wird letztmalig gefördert. In der zweiten Förderrunde soll die beabsichtigte Verstetigung des Angebotes nach 2028 vorbereitet werden. Für einen Wissenstransfer in der Verstetigung sind Vorhaben mit hoher Expertise gefragt, die in den komplexen Themenfeldern aus Einwanderungs-, Visums-, Aufenthalts, Arbeitsgenehmigungs-, Anerkennungs- und Beruferecht erst nach mehrjähriger Laufzeit angenommen werden kann.
- Die in der ersten Förderrunde nach diesen Auswahlkriterien ausgewählten beiden Fachstellen "Anerkennung und Qualifizierung" und "Einwanderung und Integration". Deren fachliches Unterstützungsangebot soll den Beratungsstellen und den neuen Vorhabenträgern ab Beginn der Förderrunde zur Verfügung stehen, um fachliche Inhalte und Monitoring ohne Unterbrechung nutzen zu können
Für alle anderen Vorhaben ist ein Interessenbekundungs- und ein Antragsverfahren (zweistufiges Verfahren) vorgesehen.
Die Auswahl für eine Trägerschaft erfolgt über ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter, mit dessen Hilfe die Eignung und Befähigung der Träger sowie die Qualität des Vorhabenkonzepts und der Vorhabenplanung sowie des Ausgaben- und Finanzierungsplans für die Erreichung der in der Förderrichtlinie dargestellten Ziele ermittelt wird.
Die Prüfung der fachlichen Qualität der Interessenbekundungen geht von der grundsätzlichen Fragestellung aus, inwieweit das geplante Vorhaben bzw. der Vorhabenverbund geeignet sind, die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen. Die abschließende inhaltliche Entscheidung erfolgt durch das BMAS anhand dieser Projektauswahlkriterien (abrufbar unter www.esfplus.de/iq).
Für die Programmteile "Regionale Integrationsnetzwerke" und "Überregionale Projekte - Brachen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte" können Interessenbekundungen innerhalb von einem Monat nach Inkrafttreten der Richtlinie eingereicht werden.
Interessenbekundungen und Anträge sind in elektronischer Form über ein dialoggesteuertes System einzureichen, das unter dem Internet-Portal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) verfügbar ist.
Auswahlkriterien
Für die Beurteilung der Projekte und Projektverbünde für die Programmteile "Regionale Integrationsnetzwerke" und "Überregionale brachen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte" werden die nachfolgend aufgeführten Kriterien herangezogen:
1. Zugang zur Zielgruppe und Eignung des Trägers (30 %)
- Zugang der Träger zur Zielgruppe Menschen ausländischer Herkunft generell und/oder zu bestimmten Migrant*innen-Communities
- Erfahrungen in den Bereichen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Qualifizierung, nachhaltige bildungsadäquate Integration von Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt und/oder Beratung von Menschen ausländischer Herkunft
- Erfahrungen im Aufbau von Kooperationen und in der Netzwerkarbeit mit relevanten Akteuren, wie Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Arbeitsverwaltung
- Erfahrungen mit öffentlichen Fördermitteln und in der Durchführung von ESF-Projekten
2. Qualität des Vorhabenkonzepts (45 %)
- Qualität der Vorhabenskizze: strukturierte und anhand einer Bedarfsanalyse begründete Vorhabenkonzeption unter Berücksichtigung der Zusätzlichkeit des Projektes/Projektverbunds bzw. Abgrenzung zu Regelinstrumenten (inkl. ggf. vorliegender Bestätigungen und/oder Stellungnahmen programmexterner Akteure)
- Darstellung der geplanten Zusammenarbeit und Vernetzung mit weiteren Partnern zur Unterstützung des Vorhabens vor Ort unter Berücksichtigung von regionalen Initiativen, Projekten oder vergleichbaren Maßnahmen, die vergleichbare Ziele im Sinne der Förderrichtlinie verfolgen, einschließlich einer konkreten Aufgabenabgrenzung (inkl. ggf. vorliegender Absichtserklärungen, Kooperationsvereinbarungen u. ä.)
- Plausibilität der quantifizierten Angaben zu den Zielen (Output- und Ergebnisindikatoren)
- Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze
3. Qualität der Vorhabenplanung und des Ausgaben- und Finanzierungsplans (25 %)
- Meilensteine und Ziele im Hinblick auf Outputindikator und Ergebnisindikator des Vorhabens (jährlich): Nachvollziehbare, angemessene Ziel- und Meilensteinplanung
- Kostenkalkulation: Wirtschaftlichkeit der Ausgaben im Verhältnis zur Teilnehmendenzahl und den geplanten Aktivitäten/Angeboten
Das BMAS behält sich vor, nach dem Interessenbekundungsverfahren Auswahlgespräche zur inhaltlichen Anpassung des Integrationsnetzwerks an die Ausrichtung und Zielstellung der Richtlinie (zum Beispiel dem Erreichen höherer Teilnehmendenzahlen) durchzuführen.