Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen

Die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms sollen die einheitliche Umsetzung und Transparenz für die folgenden ESF Plus-Förderprogramme gewährleisten. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung gültige Fassung der Fördergrundsätze.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

  • Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
  • EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen
  • INQA-Coaching
  • IQ – Integration durch Qualifizierung
  • JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa
  • KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
  • MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch
  • Rat geben – Ja zur Ausbildung!
  • rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
  • Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern
  • Win-Win – Durch Kooperation zur Integration
  • WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt
  • Zukunftszentren

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(vormals Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):

  • Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)
  • ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken
  • Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag
  • Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung
  • JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst)
  • Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation (STäM)
  • Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden (ZuMe)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz):

  • Kompetenz Klima – Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Beruf

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

  • Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ V und VI