Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen
Die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms sollen die einheitliche Umsetzung und Transparenz für die folgenden ESF Plus-Förderprogramme gewährleisten. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung gültige Fassung der Fördergrundsätze.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
- Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
- EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen
- INQA-Coaching
- IQ – Integration durch Qualifizierung
- JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa
- KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
- MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch
- Rat geben – Ja zur Ausbildung!
- rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
- Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern
- Win-Win – Durch Kooperation zur Integration
- WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt
- Zukunftszentren
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(vormals Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
- Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)
- ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken
- Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag
- Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung
- JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst)
- Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation (STäM)
- Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden (ZuMe)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz):
- Kompetenz Klima – Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Beruf
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
- Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ V und VI