Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Wir sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Logo des Bundes-Ministeriums für Arbeit und Soziales

Wir kümmern uns um die Internet-Seite www.esf.de.

Logo des Europäischen Sozial-Fonds in Deutschland

Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut benutzen können.
Darum muss die Internet-Seite barrierefrei sein.

Barrierefrei bedeutet im Internet zum Beispiel:
• Es gibt Infos in Leichter Sprache.
• Blinde Menschen können sich die Texte
auf der Seite gut vorlesen lassen.

Das steht auch in Gesetzen in Deutschland.
Die Gesetze halten sich an eine Regel
von der Europäischen Union.
Die Regel heißt: Richtlinie (EU) 2016/2102.

Buch mit dem Titel "Gesetz" und einem Pragraphen

In den Gesetzen steht:
Man braucht eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite
www.esf.de vom 26. Februar 2020.

Eine Frau sitzt am Schreibtisch vor einem PC. Auf dem Monitor steht "Test".

Ist diese Internet-Seite barrierefrei?
Die Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.
Die Internet-Seite soll
bis zum 23. September 2020 barrierefrei sein.
Dann lassen wir einen Test machen.
Der Test heißt: WCAG-Test.
Der Test prüft die Barriere-Freiheit
von Internet-Seiten.

Sie können das Test-Ergebnis dann
an dieser Stelle lesen.

Haben Sie eine Barriere
auf dieser Internet-Seite gefunden?

Dann können Sie die Barriere melden.
Nutzen Sie dafür dieses Formular.
Das Formular heißt: Feedback-Formular.
Sie müssen das Formular ausfüllen und
auf senden klicken.

Eine Frau redet mit den Händen.

Sie können uns in Deutscher Gebärden-Sprache
die Barriere melden.

Wie können Sie uns noch erreichen?

Briefumschlag

Adresse:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 3
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Telefon

Telefon: 0049 228 99 527 0
Fax: 0049 228 99 527 1345
E-Mail: esf@bmas.bund.de

Haben Sie eine Barriere gemeldet,
aber es ändert sich nichts?

Vielleicht haben Sie eine Behinderung und
eine Barriere gemeldet.
Aber die Barriere bleibt so.
Oder wir antworten nicht auf Ihre Meldung.
Dann können Sie sich beschweren.

Wo können Sie sich beschweren?
Eine Schlichtungsstelle kümmert sich um Streit
zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • Bundesbehörden.

Zum Beispiel unser Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Paragraf 16 im Bundes-Gleich-Stellungs-Gesetz.
Die Schlichtungsstelle gehört zum:
Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Zwei Personen schütteln sich die Hand.

Die Schlichtungsstelle hilft eine gute Lösung
für alle zu finden.
Das nennt man: Schlichtung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht.

Sie müssen nichts bezahlen.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.

Ein Blatt Papier mit Text. Der Titel lautet "Antrag".

Alle Infos zur Schlichtung finden Sie
auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.
Zum Beispiel:
• was bei einer Schlichtung passiert.
• wie Sie einen Antrag für eine Schlichtung stellen.

Den Antrag gibt es auch:

  • in Leichter Sprache
  • in Deutscher Gebärden-Sprache

Wie erreichen Sie die Schlichtungsstelle?

Briefumschlag

Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Das Siegel ist von der Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.