Mikromezzaninfonds Deutschland (REACT-EU)
Ziel des Programms war die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen durch die Bereitstellung von kleinvolumigen Mezzaninfinanzierungen. Im Rahmen von REACT-EU erhiilten die Unternehmen, die über den bereits bestehenden Mikromezzaninfonds II (MMF II) gefördert wurden, die Finanzierungen zu günstigeren Konditionen.
Zu geringes Eigenkapital ist für kleine Unternehmen und Existenzgründer*innen oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Mit Hilfe der Mikromezzaninfinanzierungen des MMF konnten Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen ihre wirtschaftliche Eigenkapitalquote verbessern und damit ihre Risikotragfähigkeit erhöhen. Dadurch wurde ihnen der Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln und die Unternehmensgründung erleichtert.
Stille Beteiligungen
Über den MMF erhielten die Unternehmen Mikromezzaninfinanzierungen in Form von stillen Beteiligungen von bis zu 50.000 Euro. Bei Unternehmen, die zur besonderen Zielgruppe des MMF gehören, war eine Beteiligung von bis zu 150.000 Euro möglich. Besondere Zielgruppen waren Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Zudem wurden gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen besonders angesprochen.
Die stillen Beteiligungen wurden über die in den einzelnen Bundesländern tätigen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften ausgegeben, die sich als stille Gesellschafter über eine Laufzeit von zehn Jahren an den Unternehmen beteiligten. Die Rückzahlung erfolgte in jährlich gleich hohen Raten erstmals nach sieben Jahren. Für die Finanzierung mussten die Unternehmen eine gewinnabhängige Vergütung von max. 1,5 % der Einlage entrichten. Zudem war vierteljährlich eine ergebnisunabhängige Vergütung von in der Regel 8 Prozent p.a. bezogen auf den Nominalbetrag der Einlage zu entrichten.
Dank der durch REACT-EU finanzierten Zinszuschüsse erhielten die Unternehmen die stillen Beteiligungen zu deutlich günstigeren Konditionen:
- Für Unternehmen, bei denen bereits vor dem 30.07.2021 eine Beteiligung eingegangen wurde (Bestandsunternehmen), wurde die ergebnisunabhängige Vergütung bis zum 31.03.2022 vollständig durch REACT-EU übernommen. Bis zum 31.03.2022 wurden die Festentgelte somit grundsätzlich für alle Bestandsunternehmen von 8,00 Prozent p.a. bezogen auf den Nominalbetrag der Einlage auf 0 Prozent reduziert.
- Ab dem 01.04.2022 bis zum 31.12.2023 wurde die ergebnisunabhängige Vergütung für Bestandsunternehmen von 8 Prozent auf 4,00Prozent p.a. reduziert. Für Unternehmen, bei denen ab dem 30.07.2021 eine Beteiligung neu eingegangen wurde, reduzierte sich die ergebnisunabhängige Vergütung bis zum 31.12.2023 auf 4 Prozent p.a.