Zweiter Förderaufruf "Akti(F) Plus" für April 2025 geplant

Datum
30.01.2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für das ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" im April 2025 eine zweite Förderrichtlinie zu veröffentlichen. Hierzu wird noch ein gesonderter Aufruf erfolgen.

Zielsetzung des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Wer ist antragsberechtigt?
Bewerben können sich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d.h. insbesondere Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie aus Sachsen sofern keine Teilnahme am dem ESF Plus Programm TANDEM Sachsen erfolgt.

Für die Förderung wird u.a. eine verbindliche Kooperation mit der Kommune sowie dem Jobcenter/ der Agentur für Arbeit vorausgesetzt (Absichtserklärung). Erläuterungen zu den weiteren Förderbedingungen erfolgen im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung. Mit Bekanntgabe des Termins zur Einreichung einer Interessensbekundung wird auch auf diesen Termin hingewiesen.

Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie hier.