6. Förderaufruf rückenwind³

Datum
16.10.2024

Der 6. Förderaufruf für das ESF Plus-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind3) startet am 6. Januar 2025 und läuft bis zum 28. Februar 2025 (15 Uhr).

Das Partnerschaftsprogramm rückenwind³ unterstützt die Entwicklung und Erprobung von Modellansätzen zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des ESF Plus-Förderprogramms ist die Anpassung von Arbeitsprozessen und -strukturen in Verbindung mit der Kompetenzförderung von Beschäftigten. Das Programm wird in enger Kooperation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) in Vertretung der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege umgesetzt.

rückenwind³ richtet sich an gemeinnützige Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle gemeinnützigen Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.

Wichtige Termine:

Alle Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen zum Förderprogramm, den Förderregularien und zum thematischen Schwerpunkt finden sich auf der Website des Programms rückenwind³: www.bagfw-esf.de.