Zweiter Förderaufruf "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder"

Datum
28.03.2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den zweiten Förderaufruf zum ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" am 28. März 2025 veröffentlicht. Eine Interessenbekundung kann vom 31. März bis zum 13. Mai (15 Uhr) eingereicht werden.

Zielsetzung des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Bewerben können sich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d.h. insbesondere Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie aus Sachsen sofern keine Teilnahme am dem ESF Plus Programm TANDEM Sachsen erfolgt. Für die Förderung wird u.a. eine verbindliche Kooperation mit der Kommune sowie dem Jobcenter/ der Agentur für Arbeit vorausgesetzt (Absichtserklärung).

Förderinteressierte können Ihre Interessenbekundung ab dem 31. März 2025 über das Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) bis zum 13. Mai 2025 einreichen.

Informationsveranstaltung

Am 7. April 2025 findet eine Informationsveranstaltung zum Interessensbekundungsverfahren online in der Zeit von 13:00 bis 16:30 Uhr statt. Sie können sich ab sofort unter folgendem Link bis zum 4. April 2025 für diese Veranstaltung anmelden: https://reg.bmas.de/yGgRQTp.

Ein Leitfaden wird zeitnah veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie hier.