- Stand
- März 2019
- Artikelnummer
- 37939
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Wer eine Förderung vom Bund und von dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält, ist verpflichtet, diese Förderung nach außen sichtbar zu machen. Dies geschieht durch die Verwendung des Förderhinweises, also des Fördersatzes und der entsprechenden Förderlogos (Bildwortmarken).
Als Standardwerk beinhaltet das Grafik-Handbuch alle wichtigen Vorgaben zu den im Rahmen der ESF-Förderung einzusetzenden Bildwortmarken und zum ESF-Claim.