Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern
(ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Ziel des Programms war es, die Sozialpartner und betrieblichen Akteure bei der Fachkräftesicherung und Anpassung an den demografischen Wandel zu unterstützen:
- Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen insbesondere durch Qualifizierung von Schlüsselpersonen und von Weiterbildungsmaßnahmen von Älteren, Frauen, An- und Ungelernten sowie Beschäftigten mit Migrationshintergrund
- Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU und Durchführung von betrieblichen und überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen für KMU
- Initiierung von Branchendialogen
- Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen
- Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure zur Förderung der Chancengleichheit
Mit den geplanten Maßnahmen sollte ein Beitrag zur Verankerung systematischer Weiterbildung in Unternehmen, Organisationen und Branchen geleistet sowie die Chancengleichheit in den Unternehmen gefördert werden. Hierzu wurden die Anstrengungen der Sozialpartner unterstützt. Die entsprechenden Richtlinien wurden in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Voraussetzung für die Förderung waren Qualifizierungstarifverträge oder Vereinbarungen der Sozialpartner zur Qualifizierung bzw. Chancengleichheit.
Die Richtlinie war eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie war das Nachfolgeprogramm der beiden Programme "weiter bilden" und "Gleichstellen" aus der ESF-Förderperiode 2007-2013.
Eine Bilanz: Fast 51.000 Personen und 3.300 KMU konnten unterstützt werden.