Evaluierung der Investitionsprioritäten (ESF 2014-2020)

Hier finden Sie Informationen zu quantitativen Erhebungen und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Methodisch soll die Evaluierung der Investitionsprioritäten weitgehend quantitativ angelegt werden und sich insbesondere statistischer Verfahren bedienen. Die Besonderheit dieses Aufgabenpaketes besteht darin, dass zu zwei Stichtagen die längerfristigen gemeinsamen und programmspezifischen Ergebnisindikatoren repräsentativ berichtet werden müssen. Hierfür sind verpflichtende Stichprobenziehungen gemäß der Präzisionsanforderungen der Europäischen Kommission zur Ermittlung des längerfristigen Verbleibs einer repräsentativen Auswahl von Teilnehmer/innen vorzunehmen (gemeinsame längerfristige Indikatoren gemäß Anhang I VO (EU) 1304/2013).

Der längerfristige Verbleib soll anhand der nachfolgenden gemeinsamen Ergebnisindikatoren zu den von der Europäischen Kommission vorgegebenen Stichtagen ermittelt werden:

  • Teilnehmende, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige
  • Über 54-jährige Teilnehmende, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige
  • Benachteiligte Teilnehmende, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige
  • Teilnehmende, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat

Die Evaluierung der Investitionsprioritäten umfasst ebenfalls eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der ESF-Förderung des Bundes. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer vergleichenden quantitativen Analyse der Vollzugswirtschaftlichkeit der ESF-Förderprogramme, um deren Effizienz zu bewerten. Dabei werden insbesondere die administrativen Kosten für die Umsetzung der Förderprogramme (z. B. Kosten für Personal) im Verhältnis zum Fördervolumen und den Ergebnissen der Förderung (z. B. Anzahl der geförderten Teilnehmenden und Vorhaben) analysiert. Erhebungen im Laufe der Förderperiode erlauben eine Analyse, wie sich die Aufwände über die Zeit unter besonderer Berücksichtigung der COVID-19 Pandemie entwickelt haben. Abschließend unternimmt die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine erste Bewertung der auf Grundlage der Analyse angestoßenen Follow-up Maßnahmen.

Evaluierung der Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele

  1. Bewertung auf Ebene aller Investitionsprioritäten und spezifischen Ziele zum Beitrag der Interventionen zu den Kernzielen der Europa 2020 Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
  2. Stichprobenziehung: Fristgerechte Erhebung der längerfristigen gemeinsamen und programmspezifischen Ergebnisindikatoren und derjenigen Output-Indikatoren, die für eine repräsentative Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden müssen

Ziele: Steigerung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung der Interventionen sowie der Wirksamkeit und Effizienz

Die Durchführung der Evaluation der Investitionsprioritäten erfolgt durch die Bietergemeinschaft aus Moysies & Partner IT-Managementberatung mbB und Ramboll Management Consulting GmbH in Zusammenarbeit mit dem Umfragezentrum Bonn (uzBonn).

Erhebung von Daten der Teilnehmer*innen

Die EU-Vorgaben sehen vor, dass bestimmte Daten zu den ESF-geförderten Teilnehmer*innen erhoben und elektronisch gespeichert werden müssen. Dies umfasst verpflichtend Angaben zu Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Bildungsstand und Haushaltssituation. Ergänzend sollen gemäß Anhang 1 der VO (EU) 1304/2013 auch Angaben zum Migrationshintergrund, eine ggf. vorhandene Behinderung oder sonstige Benachteiligung der Teilnehmer/innen erhoben werden. Gemäß dem deutschen Bundesdatenschutzrecht und gemäß Artikel 8 der Direktive 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 gehören die letztgenannten Angaben zu den besonders schützenswerten und sensiblen Daten, sodass die Teilnehmenden ein Auskunftsverweigerungsrecht haben.
Die Teilnehmenden werden zu Beginn der Förderung über die Datenerhebung informiert und unterzeichnen eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der Daten.

Befragung von Teilnehmer*innen

Die Europäische Union, die Geld für die Unterstützung bereitgestellt hat, möchte gerne wissen, was mit den Menschen nach Ende der Förderung passiert ist. Die Daten werden gebraucht, um festzustellen, ob das Geld für sinnvolle Maßnahmen ausgegeben wird und ob die Förderung erfolgreich war und den Menschen geholfen hat. Daher wurden die Teilnehmenden direkt nach Ende der Unterstützung das erste Mal zu ihrer schulischen bzw. beruflichen Situation befragt. Um zu wissen, ob die Unterstützung auch längerfristig erfolgreich war, erfolgt eine erneute Befragung zur längerfristigen schulischen bzw. beruflichen Situation nach Ende der Förderung (gemeinsame längerfristige Ergebnisindikatoren gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU) 1304/2013). Das uzbonn wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit beauftragt, diese Befragungen durchzuführen.