Projektauswahlkriterien "Zukunftszentren" - ergänzt am 12.07.2022
Die bisherigen Projektauswahlkriterien wurden am 12.07.2022 um die Punkte "Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU" und "Beitrag zur Erreichung (…) der ökologischen Nachhaltigkeit" ergänzt. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Prioritätsachse
- ID der spezifischen Ziele
- Spezifisches Ziel
- Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus-Bundesprogramms
- Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
- Beitrag zur Erreichung der bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF Plus-Bundesprogramms und der ökologischen Nachhaltigkeit
- Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU
- Förderrichtlinie
- Fördergegenstand
- Fördergegenstand der Vernetzungsstelle
- Antragsberechtigte
- Fördervoraussetzungen
- Räumlicher Geltungsbereich
- Auswahlverfahren
- Auswahlkriterien
Prioritätsachse
1. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
ID der spezifischen Ziele
ESO4.4
Spezifisches Ziel
Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns, sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken trägt
Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus-Bundesprogramms
Mit dem gesamtdeutschen ESF Plus Programm "Zukunftszentren" sollen KMU und ihre Beschäftigten dazu befähigt werden, den digitalen Wandel, u.a. auch im Hinblick auf das Thema Künstliche Intelligenz, zu gestalten und bei der innovativen Gestaltung ihrer Arbeits- und Lernprozesse sowie bei der partizipativen, bzw. co-kreativen Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter KI-Systeme unterstützt werden. Im Mittelpunkt stehen konkrete Beratungsangebote, die (Weiter-)Entwicklung, Erprobung und der Transfer innovativer Qualifizierungskonzepte auf Basis einer vorgeschalteten Analyse regionaler und branchenspezifischer Angebote/Bedarfe sowie die Ermittlung und Verbreitung von "Good-Practice"-Beispielen.
Solo-Selbstständige sollen zudem bei der Gründung von Interessenvertretungen und der Förderung von selbstregulierenden Verfahren, die geeignet sind, Vergütungssituation und Arbeitsbedingungen von Soloselbstständigen und Plattformbeschäftigten zu verbessern, unterstützt werden.
Dabei ist auf den Erkenntnissen und Ergebnissen des ESF-Programms "Zukunftszentren" (FP 2014-2020) und des Bundesprogramms "Zukunftszentren (KI)" aufzubauen.
Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
- gemeinsamer Ergebnisindikator EECR03: Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen
- programmspezifischer Ergebnisindikator PE1d1: KMU, die durch eine Beratung Erkenntnisse über veränderte Anforderungen im digitalen und ggf. ökologischen Wandel gewonnen haben.
Beitrag zur Erreichung der bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF Plus-Bundesprogramms und der ökologischen Nachhaltigkeit
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" zu integrieren und/oder als spezifischen Ansatz sicherzustellen. Gleiches gilt für das durchgängig zu berücksichtigende Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit.
Das Programm trägt zur Umsetzung der bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze bei. In jedem Verfahrensschritt der Programmplanung und -umsetzung werden die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze als integrale Bestandteile des Projektmanagements berücksichtigt. Im Zuwendungszweck der Förderrichtlinie ist beschrieben: "Die Arbeitsgesellschaft [steht] einer ökologischen Transformation gegenüber, die Job und Qualifikationsprofile verändert. Der digitale und der ökologische Wandel sind kulturelle Veränderungsprozesse, die es mit zu berücksichtigen gilt." Die Angebote der Regionalen Zukunftszentren sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes u.a. Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit, der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen. Bereits bei der Analyse regionaler und branchenspezifischer Angebote und Bedarfe sind die Aspekte der Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung zu berücksichtigen. Die auf der Grundlage dieser Analyse (weiter-) zu entwickelnden Beratungsangebote und innovativen Qualifizierungskonzepte sollen gleichstellungspolitische Ziele verfolgen. Denkbar ist z.B., dass innovative inklusive Lernsettings benachteiligten Zielgruppen Zugang zu Qualifizierungen bieten. Bei der Analyse regionaler und branchenspezifischer Bedarfe und Angebote, den zu entwickelnden Beratungsangeboten (Sensibilisierungs- und Lotsenberatungen, vertiefte Beratungen) sowie den innovativen Qualifizierungskonzepten sind zudem Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. So sollen z.B. vorhandene Förderangebote und Good Practice Beispiele von Unternehmen, insbesondere KMU, u.a. mit dem Fokus Nachhaltigkeit analysiert und für die regionalen Wissenspools aufbereitet werden. Die Unternehmen, insbesondere KMU sollen zu Themen rund um die digitale und nachhaltigkeitssteigernde Transformation informiert, sensibilisiert und beraten werden, um darzustellen, wie KMU nachhaltiger am Markt und in internen Abläufen agieren können. Denkbar ist, dass sich z.B. in innovativen Lernsettings den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit gewidmet wird. Die Regionalen Zukunftszentren werden sich ferner mit Akteuren im Bereich der Nachhaltigkeit vernetzen und selbst auch den Umweltschutz fördern, z. B. durch Maßnahmen für eine klimafreundlichere Mobilität bei Dienstreisen und eine verstärkte nachhaltige Organisation von Veranstaltungen.
Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU
Alle aus dem ESF Plus finanzierten Maßnahmen müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Für alle im Rahmen des ESF Plus Bundesprogramms finanzierten Maßnahmen werden grundlegende in der Charta verankerte verfahrensrechtliche Prinzipien, z.B. das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, einschließlich des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 47 GRC) und die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen (Art. 41 GRC) eingehalten.
Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) steht jedem Beschwerdeführer, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, im Rahmen der Rechtsweggarantie der Rechtsweg offen (Art. 47 GRC).
Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, wird diesem gemäß Art. 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG Bund) Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (Art. 47 GRC). Des Weiteren wird jede Entscheidung durch die Verwaltung begründet (Art. 41 GRC). In der Begründung werden gemäß § 39 Abs.1 VwVfG Bund die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitgeteilt, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben.
Alle Maßnahmen werden im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (s. auch Art. 8 GRC) umgesetzt. Die Sicherheit der Datenverarbeitungsvorgänge ist in technischer und organisatorischer Hinsicht gewährleistet.
Im Rahmen des oben genannten Förderprogramms werden zudem folgende für die ESF Plus-Förderung relevante Prinzipien der Grundrechtecharta (GRC) berücksichtigt:
Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC)
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" zu integrieren und/oder als spezifischen Ansatz sicherzustellen. Die Angebote der Regionalen Zukunftszentren sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes u.a. Aspekte der der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen. Bereits bei der Analyse regionaler und branchenspezifischer Angebote und Bedarfe sind die Aspekte der Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung zu berücksichtigen. Auch die auf der Grundlage dieser Analyse (weiter-) zu entwickelnden Beratungsangebote und innovativen Qualifizierungskonzepte sollen gleichstellungspolitische Ziele verfolgen. Denkbar ist z.B., dass innovative inklusive Lernsettings benachteiligten Zielgruppen Zugang zu Qualifizierungen bieten.
Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC)
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" zu integrieren und/oder als spezifischen Ansatz sicherzustellen. Die Angebote der Regionalen Zukunftszentren sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes u.a. Aspekte der der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen. Bereits bei der Analyse regionaler und branchenspezifischer Angebote und Bedarfe sind die Aspekte der Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung zu berücksichtigen. Auch die auf der Grundlage dieser Analyse (weiter-) zu entwickelnden Beratungsangebote und innovativen Qualifizierungskonzepte sollen gleichstellungspolitische Ziele verfolgen. Denkbar ist z.B., dass innovative inklusive Lernsettings benachteiligten Zielgruppen Zugang zu Qualifizierungen bieten.
Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC)
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" zu integrieren und/oder als spezifischen Ansatz sicherzustellen. Die Angebote der Regionalen Zukunftszentren sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes u.a. Aspekte der der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen und barrierefrei gestaltet werden. Bereits bei der Analyse regionaler und branchenspezifischer Angebote und Bedarfe sind die Aspekte der Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung zu berücksichtigen. Auch die auf der Grundlage dieser Analyse (weiter-) zu entwickelnden Beratungsangebote und innovativen Qualifizierungskonzepte sollen gleichstellungspolitische Ziele verfolgen. Denkbar ist z.B., dass innovative inklusive Lernsettings benachteiligten Zielgruppen Zugang zu Qualifizierungen bieten.
Umweltschutz (Art. 37 GRC) (ökologische Nachhaltigkeit)
Bei der Analyse regionaler und branchenspezifischer Bedarfe und Angebote, den zu entwickelnden Beratungsangeboten (Sensibilisierungs- und Lotsenberatungen, vertiefte Beratungen) sowie den innovativen Qualifizierungskonzepten sind Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. So sollen z.B. vorhandene Förderangebote und Good Practice Beispiele von Unternehmen, insbesondere KMU, u.a. mit dem Fokus Nachhaltigkeit analysiert und für die regionalen Wissenspools aufbereitet werden. Die Unternehmen, insbesondere KMU sollen zu Themen rund um die digitale und nachhaltigkeitssteigernde Transformation informiert, sensibilisiert und beraten werden, um darzustellen, wie KMU nachhaltiger am Markt und in internen Abläufen agieren können. Denkbar ist, dass sich z.B. in innovativen Lernsettings den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit gewidmet wird. Die Regionalen Zukunftszentren werden sich ferner mit Akteuren im Bereich der Nachhaltigkeit vernetzen und selbst auch den Umweltschutz fördern, z. B. durch Maßnahmen für eine klimafreundlichere Mobilität bei Dienstreisen und eine verstärkte nachhaltige Organisation von Veranstaltungen.
Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie wurde am 06. Mai 2022 veröffentlicht.
Fördergegenstand
Im Rahmen des Programms werden "Regionale Zukunftszentren" (RZ), ein koordinierendes Zukunftszentrum (Titel tbd.) und ein "Haus der Selbstständigen" (HdS) (Handlungsschwerpunkte) als Kompetenz-, Vernetzungs-, und Beratungszentren zur Bewältigung des insbesondere digital getriebenen Wandels der Arbeitswelt gefördert. Es wird angestrebt, mit den Zukunftszentren eine möglichst bundesweite Abdeckung zu erreichen. Unternehmen, insbesondere KMU und ihre Beschäftigten, sollen durch unterschiedliche Angebotsformen auch in ländlichen Räumen gut erreicht werden können. Die Kalkulation der förderfähigen Ausgaben lässt voraussichtlich nicht zu, dass in jedem Bundesland ein eigenständiges RZ gefördert werden kann, sodass länderübergreifend aufgestellte Zusammenschlüsse (Flächenland/Stadtstaat, benachbarte Flächenländer) zu einem gemeinsamen RZ ausdrücklich erwünscht sind.
1. Gegenstand der Förderung
1.1 Regionale Zukunftszentren
Jedes geförderte RZ umfasst die drei Module Wissensentwicklung, Wissenstransfer sowie Vernetzung, Verstetigung und Öffentlichkeitsarbeit.
1.1.1 Initialphase
Zu Beginn der Projektlaufzeit erarbeitet jedes nach dieser Richtlinie geförderte RZ Konsortium eine Strategie, einschließlich Fragen der Zusammenarbeit und legt Ziele sowie Wirkungsabsichten fest (z.B. in Form von Objectives and Key Results, kurz: OKRs).
1.1.2 Wissensentwicklung
Analyse regionaler und branchenspezifischer Angebote und Bedarfe sowie Ermittlung von "Good Practice"-Beispielen
- Analyse regionaler und branchenspezifischer Entwicklungen des Arbeitsmarktes und regionaler (formaler/informaler) Netzwerkstrukturen
- Analyse betrieblicher Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei der Einführung digitaler Lösungen, auch im Hinblick auf menschenzentrierte KI-Systeme und andere Technologien
- Analyse betrieblicher Kompetenz- und Qualifizierungsbedarfe bei der Einführung digitaler Lösungen, auch im Hinblick auf menschenzentrierte KI-Systeme und andere Technologien
- Synopse vorhandener regionaler Förderangebote, insbesondere Beratungs- und Weiterbildungsangebote mit dem Fokus Wandel der Arbeit, Digitalisierung und menschenzentrierte KI-Systeme und andere Technologien
- Ermittlung von "Good Practice"-Beispielen zur Einführung menschenzentrierter KI-Systemen in der Region
In die Analyse sind insbesondere die regionalspezifischen Erkenntnisse von regionalen Arbeitsmarktakteur*innen, wie Fachkräftenetzwerken, Netzwerken und Projekten der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) sowie der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit, der Weiterbildungsverbünde, der Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren, bzw. dem "Netzwerk Mittelstand-Digital" (BMWi) und den Regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung (BMBF) mit einzubeziehen.
1.1.3 Wissenstransfer
1.1.3.1 Zukunftsberatung
Die RZ bieten eine Zukunftsberatung hinsichtlich digitaler Technologien und damit einhergehender Veränderungsprozesse, schwerpunktmäßig von Beschäftigten und KMU an. Die Beratungen können sowohl im RZ als auch aufsuchend in den Betrieben virtuell durchgeführt werden.
1.1.3.1.1
Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungs- und Lotsenberatungen (auch Gruppenangebote) zu den branchen- und/oder regionalspezifischen Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels. Die Beratungsangebote sollten u.a. auch zu partizipativen, co-kreativen und menschenzentrierten Einführungs- und Anwendungsprozessen von KI-Systemen oder anderen Technologien informieren und sensibilisieren. Die Angebote sollten Aspekte des demografischen Wandels, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Innovation, der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen. Die Lotsenberatung wird auf Basis der Vernetzungsaktivitäten durchgeführt, die bei Bedarf auf passende Unterstützungsangebote der Region/Länder und auf die Angebote der Initiative Neue Qualität der Arbeit (wie z.B. INQA Coaching) oder Angebote der Regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung (BMBF) und der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren bzw. des "Netzwerks Mittelstand-Digital" (BMWi) verweist. Die regionale Lotsenberatung soll auch die Angebote des Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit umfassen.
1.1.3.1.2
(Weiter-)Entwicklung und Durchführung von vertiefter Beratung und Analyse von Unternehmen, schwerpunktmäßig von KMU, um vorhandene Potenziale, Bedarfe und ggf. Hemmnisse für die Entwicklung von Lösungen entweder zur innovativen, digitalen Gestaltung von Arbeits- und Lernprozessen und/oder zur partizipativen und co-kreativen Einführung und Anwendung von menschenzentrierten KI-Systemen oder anderen Technologien zu eruieren und mit passgenauen Beratungsangeboten zu beantworten (Durchführung max. insg. 10 Tage). Die Angebote sollten Aspekte des demografischen Wandels, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Innovation, der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen. Analyse- und Beratungsinstrumente, die in diesem Kontext bereits bestehen, können genutzt und weiterentwickelt werden.
1.1.3.1.3
Entwicklung und Durchführung von vertiefter Beratung und Analyse von weiteren Zielgruppen, wie beispielsweise Betriebsräten, um vorhandene Potenziale, Bedarfe und ggf. Hemmnisse entweder für die Entwicklung von Lösungen zur innovativen, digitalen Gestaltung von Arbeits- und Lernprozessen und/oder zur partizipativen und co-kreativen Einführung und Anwendung von menschenzentrierten KI-Systemen oder anderen Technologien zu eruieren und mit passgenauen Maßnahmen und Beratungsangeboten zu beantworten (Durchführung max. insg. 10 Tage). Die Angebote sollten Aspekte des demografischen Wandels, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Innovation, der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen. Analyse- und Beratungsinstrumente, die in diesem Kontext bereits bestehen, können genutzt und weiterentwickelt werden.
1.1.3.1.4
Zusammenfassung ausgewählter "Good Practice"-Beispiele aus den vertieften Beratungen, zum Beispiel in Form einer digitalen Handreichung/Toolbox oder Ähnliches und (öffentlichkeitswirksame) Verbreitung über relevante Stakeholder, insbesondere die Initiative Neue Qualität der Arbeit, die Sozialpartner und Netzwerke.
1.1.3.2 Innovative Qualifizierungskonzepte
1.1.3.2.1
(Weiter-)Entwicklung innovativer Qualifizierungskonzepte zur Gewinnung von Kompetenzen für den digitalen Wandel, u.a. auch für partizipative, co-kreative und menschenzentrierte Einführung und Anwendung von KI-Systemen oder anderen Technologien. Bei der (Weiter-)Entwicklung der Konzepte sollten Aspekte des demografischen Wandels, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Innovation, der Chancengleichheit und die Förderung von Diversität berücksichtigt werden.
- (Weiter-)Entwicklung innovativer Lernsettings oder -Inhalte zur Bewältigung des digitalen Wandels auf der betrieblichen Ebene
- und/oder (Weiter-)Entwicklung innovativer Methoden und Möglichkeiten der Beteiligung von Beschäftigten an der Gestaltung des digitalen Wandels mit o.g. Ziel
- und/oder (Weiter-)Entwicklung innovativer Qualifizierungskonzepte für die partizipative und co-kreative Einführung und Anwendung von KI-Systemen oder anderen Technologien. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Aktivitäten und Forschungsprojekte des KI-Observatoriums berücksichtigt werden.
In einem RZ sind mindestens acht innovative Qualifizierungskonzepte (weiter) zu entwickeln. Dabei können auch die erfolgreich erprobten innovativen Qualifizierungskonzepte (ehem. innovative Lehr-Lernkonzepte) des ESF-Programms "Zukunftszentren" oder des Bundesprogramms "Zukunftszentren (KI) weiterentwickelt werden. Mindestens fünf der acht Konzepte sollen die Zielgruppe der Beschäftigten adressieren. Weitere Konzepte können für die besonderen Bedarfe weiterer Zielgruppen wie Betriebsräte, Führungskräfte oder Mitarbeiter*innen von Trägern der beruflichen Weiterbildung entwickelt werden. Möglich ist auch die Entwicklung überbetrieblicher, branchenspezifischer Qualifizierungs- und Lernsettings im Sinne eines "digitalen Verbundlernens" für KMU. Mindestens drei der acht Konzepte sollen die partizipative, co-kreative und menschenzentrierte Einführung und Anwendung von KI-Systemen oder anderen Technologien abbilden.
Bei der (Weiter-)Entwicklung der innovativen Qualifizierungskonzepte sind gegebenenfalls vorhandene Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder, auch anderer Ressorts, zu berücksichtigen. Entsprechende Abstimmungen sind mit den jeweiligen Trägern etwaiger Landesförderprogramme vorzunehmen. Bei der (Weiter-)Entwicklung der innovativen Qualifizierungskonzepte sollen innovative Methoden, wie u. a. Design Thinking und Co-Creation, angewendet werden, sodass die Zielgruppen (Beschäftigte der KMU) in diesen Prozess mit einbezogen werden.
1.1.3.2.2 Ausarbeitung und Erprobung innovativer Qualifizierungskonzepte
Die (weiter-)entwickelten modularen innovativen Qualifizierungskonzepte werden zu passgenauen betrieblichen Maßnahmen ausgearbeitet und in Unternehmen, schwerpunktmäßig KMU, erprobt. Die Kooperationsbetriebe können bei Bedarf vor der Erprobung der Qualifizierungskonzepte eine vertiefte Beratung und Analyse in Anspruch nehmen; dies ist allerdings keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Erprobung. In einem RZ sind mindestens acht innovative Qualifizierungskonzepte zu erproben.
1.1.3.2.3
Co-kreative Entwicklung und Umsetzung eines (überregionalen) Transferkonzepts zur Verbreitung der Anwendung der erfolgreich erprobten innovativen Qualifizierungskonzepte in Zusammenarbeit mit relevanten Akteur*innen, z.B. der Bundesagentur für Arbeit, Kammern, Verbänden, Sozialpartner*innen, Bildungsdienstleistern, inklusive der Bildungsträger der Sozialpartner*innen und Kammern sowie mit anderen Programmen und Initiativen, insbesondere mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit. In dem Transferkonzept sollte das Anwendungspotential der innovativen Qualifizierungskonzepte zum Ausdruck kommen. Der Start der Umsetzung des Transferkonzepts soll zeitnah nach der erfolgreichen Erprobung von mindestens zwei Qualifizierungskonzepten erfolgen.
1.1.4 Vernetzung und Verstetigung sowie Öffentlichkeitsarbeit
1.1.4.1
Systematischer Austausch und Vernetzung mit regionalen Akteur*innen aus Politik/Verwaltung, Verbänden, Kammern, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, (Fachkräfte-) Netzwerken und der mittelständischen Wirtschaft sowie Mitwirkung und Einbindung in regionalen Netzwerken
1.1.4.2
Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Zusammenarbeit mit den in der Region verorteten Weiterbildungsverbünden (BMAS), den Regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung (BMBF) und den Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, bzw. dem "Netzwerk Mittelstand-Digital" (BMWi), insbesondere auch mit den Akteur*innen, Programmen und Projekten der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA-Coaching, (betriebliche) Lern- und Experimentierräume) sowie der Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten - weiter bilden und Gleichstellung fördern". Der Start der Umsetzung des Konzepts soll spätestens sechs Monate nach Projektstart erfolgen.
1.1.4.3
Enge Zusammenarbeit mit dem Zukunftszentrum für Innovation und Wissen (Arbeitstitel) (u.a. zu Zwecken des Monitorings und des Erkenntnistransfers) sowie mit den anderen RZ. Je nach Expertise des RZ (u.a. im Bereich agile Methoden, Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse, KI, Veränderungsmanagement) ist diese zum Zwecke der gegenseitigen Professionalisierung der RZ und Schaffung von Synergiepotenzialen zu nutzen.
1.1.4.4
Öffentlichkeits- und Pressearbeit zur Bewerbung des RZ in der Region und im virtuellen Raum
1.1.4.5
Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Zukunftslaboren, Denkfabriken, Innovation Hubs, Coworking Strukturen und ähnliche Initiativen, die das Ziel haben, gute Arbeit im Wandel zu fördern, zum Beispiel in Form von gemeinsamen Veranstaltungen (u.a. Projekt-Pitches)
1.2 Koordinierendes Zukunftszentrum
Das koordinierende Zukunftszentrum umfasst die drei Bausteine Think-Tank und Netzwerkmanagement, Wissenstransfer und Evaluation.
1.2.1 Initialphase
Zu Beginn der Projektlaufzeit erarbeitet das Konsortium eine einheitliche Strategie, einschließlich Fragen der Zusammenarbeit und legt Ziele sowie Wirkungsabsichten fest (z. B: in Form von Objectives and Key Results, kurz: OKRs).
1.2.2 Think-Tank und Netzwerkmanagement
1.2.2.1
Systematischer Austausch und Wissenstransfer von und zu sowie Koordination und Netzwerkmanagement zwischen den RZ. Hinsichtlich des Netzwerkmanagements ist ein verbindliches wechselseitiges Kooperationsmodell mit den RZ zu erarbeiten. Das koordinierende Zentrum ist dafür verantwortlich einen regelmäßigen Austausch zwischen den RZ sicher zu stellen (z.B. in Form von etwa halbjährlichen Vernetzungstreffen). Teil dieser Koordinations- und Vernetzungsfunktion ist auch, wenn möglich, die regelmäßige Teilnahme an den Beiratssitzungen der RZ. Ferner sind digitale Tools, wie eine Austausch- und Lernplattform für die kollaborative Zusammenarbeit einzurichten und zu nutzen. Die Austausch- und Lernplattform ist im ersten Projektjahr (ggf. als vorläufige Version) einzurichten. Die RZ sind bei Bedarf in ihren Teambuilding-Prozessen, dem Aufbau und der Umsetzung einer konstruktiven Zusammenarbeit zu unterstützen.
1.2.2.2
Systematischer Austausch und Wissenstransfer mit sowie Impulskanal vom und zum BMAS mit dem Ziel, eine "lernende Arbeitspolitik" zu fördern
1.2.2.3
Aufbau und/oder (Weiter-)Entwicklung eines überregionalen Wissenspools zum Wandel der Arbeit mit dem Fokus auf sozialen Innovationen und Qualifizierungs- und Weiterbildungserfordernisse sowie zu menschenzentrierten KI-Systemen und deren an den Bedürfnissen der Beschäftigten ausgerichtete und partizipative bzw. co-kreative Einführung und Anwendung im Betrieb. Bei dem Aufbau und/oder der (Weiter-)Entwicklung des Wissenspools sind die Erkenntnisse des Zentrums digitale Arbeit des ESF-Programms "Zukunftszentren" und des KI-Wissens- und Weiterbildungszentrums des Bundesprogramms "Zukunftszentren (KI)" zu berücksichtigen. Bei der Entwicklung sollen Aspekte ökologischer Nachhaltigkeit, der Chancengleichheit und die Förderung von Diversität berücksichtigt werden. Die (Weiter-)Entwicklung des überregionalen Wissenspools erfolgt u.a. durch:
- Aufbereitung aktueller Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Selektion und praxisorientierte Aufbereitung aktueller, einschlägiger universitärer und außeruniversitärer Forschungsergebnisse
- Einbezug der Forschungsaktivitäten des BMAS
- Durchführung von praxisorientierten Studien für Inhalte, für die keine einschlägigen Studienergebnisse vorhanden sind
- Aufbereitung der in den RZ gewonnenen Erkenntnisse
- Identifizierung transnationaler Strukturähnlichkeiten und Best Practice.
1.2.3 Wissenstransfer
1.2.3.1 Konzeption und Organisation einer Kick-Off Veranstaltung des Programms in Zusammenarbeit mit den RZ.
1.2.3.2
Ausrichtung einer arbeitspolitischen Jahrestagung zur Zukunft der Arbeit und des Arbeitsmarktes in Kooperation mit dem BMAS und unter Einbezug der Initiative Neue Qualität sowie der weiteren relevanten regionalen, überregionalen und gegebenenfalls transnationalen Akteure (jährlich mit Beginn des ersten Förderjahres). Inhalt und Schwerpunkt der Tagung sollen sich hauptsächlich aus den Erkenntnissen der RZ speisen.
1.2.3.3
Konzeptentwicklung und Inbetriebnahme eines barrierefreien Internetauftritts mit dem Ziel, die Zukunftszentren öffentlich zu positionieren und sowohl den relevanten Forschungsstand als auch die im Programm gewonnenen Erkenntnisse aus den Regionen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
1.2.3.4
Identifizierung und Aufbereitung der vorhandenen Förderstruktur, auch zu anderen Ressorts, um eine Übersicht und Orientierung in der Förderlandschaft zu schaffen und Vernetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
1.2.3.5
Unterstützung bei programmübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit, um die Zukunftszentren regionenübergreifend öffentlich sichtbar zu machen.
1.2.3.6
Präsentation der Erkenntnisse vor der Steuerungsgruppe und Organisation der Zusammenkünfte der Steuerungsgruppe.
1.2.3.7
Enge Zusammenarbeit mit dem deutschen Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft, um einen direkten, systematischen und beiderseitigen Austausch neuer Erkenntnisse zu ermöglichen. Die Erkenntnisse der RZ, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Erprobung innovativer Qualifizierungskonzepte im Themenfeld der partizipativen, co-kreativen und menschenzentrierten Einführung und Anwendung von KI-Systemen, werden über das koordinierende Zentrum an das deutsche Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft berichtet.
1.2.3.8
Es werden Räume für die Information und Sensibilisierung Interessierter außerhalb und unabhängig von ihrem individuellen und konkreten Arbeitsumfeld geschaffen. Dazu führt es bundesweit partizipative Einführungsveranstaltungen über praktische Anwendungsmöglichkeiten und den positiven Nutzen von KI in der Arbeitswelt durch. Die Angebote richten sich an die Breite der Arbeitsgesellschaft - insbesondere an Beschäftigte von KMU, jedoch ebenso beispielsweise an (Solo-)Selbständige und Interessenvertretungen.
1.2.4 Evaluation
Ausschreibung und Unterstützung einer externen Begleitevaluation zu den RZ und dem koordinierenden Zukunftszentrum für die gesamte Dauer der Projektlaufzeit.
1.3 Haus der Selbstständigen
Das Haus der Selbstständigen (HdS) umfasst die Bausteine Wissensentwicklung und Wissenstransfer, Beratung und Schlichtung, innovative Qualifizierungskonzepte und Evaluation.
1.3.1 Initialphase
Die Angebote sind in co-kreativen Formaten unter Einbindung insbesondere von Solo-Selbstständigen zu erarbeiten. Zu Beginn der Projektlaufzeit erarbeitet das HdS-Konsortium eine einheitliche Strategie, einschließlich Fragen der Zusammenarbeit und legt Ziele sowie Wirkungsabsichten fest (z.B. in Form von Objectives and Key Results, kurz: OKRs).
1.3.2 Wissensentwicklung und Wissenstransfer
1.3.1.1
Erhebung, Analyse und Aufbereitung von Daten zu Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen, die die (persönliche und betriebliche) Situation der Zielgruppe näher beschreibt mit dem Ziel, ein für die Zielgruppe bestmöglich zugeschnittenes Angebotsportfolio zu entwickeln sowie Reporting an das BMAS.
1.3.2.2
Koordinierung der Beratungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu branchenübergeordneten Themen mit der (Weiter-)Entwicklung eines Wissenspools, der Erarbeitung und (Weiter-)Entwicklung unverbindlicher Honorarempfehlungen sowie der Bereitstellung von Informationen zur Gründung von Interessenorganisationen, zu selbstregulierenden Verfahren und zur Initiierung eines Tarifabschlusses nach § 12a des Tarifvertragsgesetzes.
1.3.2.3
Errichtung und Betrieb von insgesamt vier Anlauf- und Begegnungsstätten. Die Anlaufstellen sollen die Entwicklung von gemeinsamen Interessenvertretungen und selbstregulierenden Verfahren sowie die Verbändearbeit und Vernetzung, insbesondere von Gewerkschaften und Verbänden, die Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige vertreten, unterstützen. Ziel ist ferner, (sozial-)partnerschaftliche Strukturen und eine Dialogkultur zwischen verschiedenen Stakeholdern zu fördern. Dies umfasst auch die Ausrichtung einer Jahrestagung zu aktuellen Themenfeldern, wie etwa Plattformtätigkeit und die digitale Transformation oder Möglichkeiten zur Gründung von Interessengemeinschaften (insbesondere in Form von Genossenschaften).
1.3.2.4
Weiterentwicklung und Betrieb der multifunktionalen, allen Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen offenstehenden virtuellen Plattform, mit dem Ziel Informationsasymmetrien zu überwinden und gemeinsame Interessen auch im virtuellen Raum zu formulieren.
1.3.3 Beratung und Schlichtung
1.3.3.1
Durchführung von Beratungen (unter Einbezug bestehender Beratungsangebote insbesondere von Genossenschaftsverbänden und anderen Stellen) über Möglichkeiten zur Gründung von Interessensgemeinschaften (insbesondere in Form von Genossenschaften) und zu weiteren selbstregulierenden Verfahren, die für den Gründungsprozess und den weiteren Fortschritt notwendig sind
1.3.3.2
Lotsenfunktion zu branchenübergreifenden Fort- und Weiterbildungsangeboten im Kontext der Digitalisierung, unter anderem zum ESF Plus Programm "KOMPASS"
1.3.3.3
Errichtung und Betrieb einer Ombudsstelle als Angebot zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen und ihren Auftraggebern.
1.3.4 Innovative Qualifizierungskonzepte
Stärkung der Prozesskompetenz von Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen, u.a. durch die (Weiter-)Entwicklung und Erprobung innovativer Qualifizierungskonzepte (ehem. innovative Lehr-Lernkonzepte), insbesondere im Kontext neuer, digitalisierungsbedingter Beschäftigungsformen.
1.3.5 Evaluation
Ausschreibung und Unterstützung einer externen Begleitevaluation zum Haus der Selbstständigen für die gesamte Dauer der Projektlaufzeit.
Fördergegenstand der Vernetzungsstelle
Übergeordnet wird eine bundesweit tätige Vernetzungsstelle gefördert. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Unterstützung der teilnehmerinnenbezogenen Arbeit
- Vorhabenträger und -verbünde miteinander und mit anderen relevanten Partnern (vor Ort) vernetzen,
- ihnen Hilfestellung hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung der Vorhaben und Hinweise zur inhaltlichen Umsetzung geben und
- ihnen helfen, ihre Vorhabenansätze fortzuentwickeln und kontinuierlich zu verbessern,
- Ansprechpartnerin für die Vorhabenträger und -verbünde zu allen inhaltlichen Fragen der Programmumsetzung sein,
- Ansprechpartnerin für BMAS und weiteren für die Programmumsetzung relevanten Akteuren, soweit es der Programmumsetzung und Zielerreichung dient.
2. Pflege einer digitalen Vernetzungsplattform
Die digitale Vernetzungsplattform ermöglicht den Austausch aller Vorhabenträger und -verbünde untereinander und fördert so Kompetenzaufbau und die Verbreitung von Erfolgsmodellen aus der Praxis. Die Plattform soll verlässliche Informationen bereitstellen und dem Wissenstransfer dienen - hinsichtlich aller (inhaltlichen) Fragen, die die Förderung und Integration der Zielgruppe betrifft. Die Vernetzungsstelle
- arbeitet dazu eng und vertrauensvoll mit dem Dienstleister zusammen, den das BMAS mit der Bereitstellung und Weiterentwicklung der Vernetzungsplattform beauftragt hat (Dienstleister),
- stellt dazu Informationen bereit und schafft den Rahmen für die Vernetzung der Träger untereinander; sie moderiert den Austausch der Träger und Verbünde, u.a. in einem eigenen passwortgeschützten Extranet,
- trägt dafür Sorge, dass die Plattform Datenschutz und Integrität gewährleistet (z.B. durch Aufstellung von Verhaltensregeln),
- begleitet eng die Entwicklung eines öffentlichen Bereiches, über den auch die Kontaktaufnahme der Teilnehmerinnen mit den Vorhabenträgern erleichtert und ermöglicht wird, beispielsweise über eine Standortkarte der Vorhabenträger und -verbünde mit Informationen zu Programmangeboten am jeweiligen Standort.
3. Datenmonitoring
Die nach den Vorgaben des ESF Plus erforderlichen Zielvorgaben, aber auch der Anspruch, ein qualitativ hochwertiges Programm anzubieten, erfordern ein laufendes Monitoring wesentlicher (statistischer) Kennzahlen des Programms. Daher gehört zu den Aufgaben der Vernetzungsstelle
- ein laufendes Monitoring der spezifischen ESF Plus-Kennzahlen,
- Analysen zu zentralen Aspekten des Programms (z.B. Erfolge von begleiteten Praktika, Erfolge von kultursensiblen Coaching, Erfolge bei Ansprache und Teilnehmerinnenakquise in sozialen Medien, Erfolge der "Lotsenstelle Kinderbetreuung") ergänzend zu den festgelegten Indikatoren,
- die kontinuierliche Beobachtung relevanter statistischer Daten, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamtes,
- die kontinuierliche Beobachtung relevanter Forschungsvorhaben und -berichte,
- die Ergebnisse dieser Analysen in Handreichungen auch für weitere Akteure außerhalb des Programms aufzuarbeiten,
- dem BMAS regelmäßig und auf Anforderung einen Überblick über die Programmaktivitäten aller Vorhaben zur Verfügung zu stellen.
Die Qualität der Umsetzung der Vorhaben und damit die Gestaltung des Programms soll durch das Monitoring der Vernetzungsstelle sichergestellt werden. Dabei soll die Optimierung der Programmumsetzung, die Effektivität und Effizienz der Vorhaben anhand der vorliegenden Ergebnisse und Wirkungen geprüft werden.
4. Unterstützung der Begleitgruppe
Die Vernetzungsstelle unterstützt eine sich in regelmäßigen Abständen treffende Begleitgruppe, die an den Schnittstellen zu den übergeordneten Arbeitsmarktakteuren MY TURN fachlich begleitet. Die Vernetzungsstelle bereitet die regelmäßigen Treffen der Begleitgruppe vor und nach und informiert bei diesen Treffen über die Umsetzung der Programmziele.
5. Austausch und Transfer von Erfahrungen
Die Vernetzungsstelle fördert über den Einsatz der digitalen Vernetzungsplattform hinaus den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Vorhaben. Von ihr werden übergreifende Fachveranstaltungen sowie Vernetzungstreffen der Vorhabenträger und -verbünde regional und bundesweit inhaltlich erarbeitet, organisiert, durchgeführt und dokumentiert.
6. Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Um eine breite Außendarstellung des Programms MY TURN in der (Fach-) Öffentlichkeit, einschließlich der Betriebe und relevanten Institutionen zu erreichen, führt die Vernetzungsstelle in enger Abstimmung mit dem für die ESF Plus-Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Stellen eine zentrale Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese umfasst vor allem den Internetauftritt sowie (Online-) Publikationen von Guten Beispielen. Sie berät die Vorhabenträger und -verbünde bei deren Öffentlich-keitsarbeit.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt auf die Trägerschaft eines Handlungsschwerpunkts oder mehrerer Handlungsschwerpunkte sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse solcher Personen, die entsprechend der Auswahlkriterien in Nummer 7 der FRL ihre KMU-Nähe bzw. für den Fördergegenstand Nummer 2 der FRL ihre Nähe zu gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können. Der Kooperation mit Umsetzungsträgern, die einerseits Erfahrungen auf dem Gebiet der partizipativen Personalpolitik und andererseits in der Anwendung von menschenzentrierten KI-Systemen aufweisen, wird große Bedeutung beigemessen. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Teilprojektpartner kann gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO beantragt und durch die Bewilligungsbehörde zugelassen werden.
Fördervoraussetzungen
Für die Träger:
Kohärenzdarstellung
Im Antrag ist zu erläutern, wie sich das geplante Projekt in die Aktivitäten des jeweiligen Bundeslandes im Bereich der Bewältigung der digitalen, sozio-ökologischen und demografischen Transformation einfügt. Wenn in der jeweiligen Zielregion bereits Initiativen, Projekte oder vergleichbare Maßnahmen mit Bundes-, Landes- oder ESF Plus-Mitteln gefördert werden, die vergleichbare Ziele verfolgen, muss der Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen zu diesen, einschließlich einer konkreten Aufgabenabgrenzung enthalten. Zugleich sind die Optionen zur Zusammenarbeit und der damit verbundene Mehrwert für die regionale Vernetzung darzustellen. Im Antrag muss die Zielregion festgelegt und der Bezug zwischen gewählter Zielregion und Projektansatz nachvollziehbar dargelegt werden.
Kumulierungs- und Doppelförderverbot
Soweit Maßnahmen, die vergleichbare Ziele verfolgen, beim Antragstellenden bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nicht möglich (Kumulierungsverbot). Diese Förderrunde wird aus Mitteln des ESF Plus und des BMAS finanziert. Ein Einbringen von weiteren ESF Plus- oder anderweitigen EU-Mitteln in ein Projekt wird für diese Förderrichtlinie ausgeschlossen (Doppelförderungsverbot).
Zusätzlichkeit
Weitere Voraussetzungen für eine Förderung ist die Zusätzlichkeit des beantragten Projekts oder - unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten - eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen, und entsprechend darzustellen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Fachliche Eignung
Die Antragsteller*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügen. Der Arbeitsort des im Projekt eingesetzten Personals muss in der Zielregion angesiedelt sein.
Finanzielle Voraussetzungen
Die Antragsteller*innen müssen in der Lage sein, die nicht geförderten, für die Projektdurchführung aber notwendigen Ausgaben selbst oder von Dritten (ausgenommen sind zweckgebundene Zuwendungen im Sinne der §§ 23, 44 BHO oder vergleichbarer Regelungen oder Aufträge im Sinne der VOL/A oder vergleichbarer Regelungen anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts für das beantragte Projekt) aufzubringen. Der*die Antragstellende muss die Gesamtfinanzierung des Projekts im Bewilligungszeitraum sicherstellen. Die Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, die Finanzierung seines Projekts zu überwachen. Defizite der Einnahmen- bzw. Finanzierungsseite sind grundsätzlich vom Zuwendungsempfangenden auszugleichen. Sofern die mit dem Zuwendungsbescheid festgelegte Höhe des mindestens zu erbringenden Eigenanteils des Zuwendungsempfangenden nicht im Förderzeitraum erbracht wird, führt dies zur anteiligen Reduzierung der bewilligten Mittel. Kann aufgrund des fehlenden Eigenanteils die Gesamtfinanzierung nicht erreicht werden, können der Förderbescheid widerrufen und die gewährten Zuwendungen zurückgefordert werden.
Kostenabgrenzung
Die Ausgaben für die Umsetzung des Projekts müssen eindeutig von sonstigen beim Antragstellenden entstehenden Ausgaben aus anderen Sachkontexten abgegrenzt sein.
Für Unternehmen (schwerpunktmäßig KMU) und Selbstständige, insbesondere Soloselbstständige:
Beihilferechtlich relevant sind die folgenden Leistungen:
- vertiefte Beratung und Analyse von Unternehmen, schwerpunktmäßig KMU der RZ,
- Beratungsleistung durch das HdS über Möglichkeiten zur Gründung von Interessensgemeinschaften und zu weiteren selbstregulierenden Verfahren für Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige
- Errichtung und Betrieb einer zentralen Ombudsstelle als Angebot zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Selbstständigen, insbesondere Solo-Selbstständigen und ihren Auftraggebern durch das HdS
Die o.g. Leistungen werden als "De-minimis"-Beihilfe gewährt. Die Gewährung der Beratung erfolgt jeweils durch das Regionale Zukunftszentrum, bzw. das Haus der Selbstständigen. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb eines fließenden Zeitraumes von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro im Straßentransportsektor) nicht überschreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 9 AGVO Informationen über jede Einzelbeihilfe von über 500.000 Euro auf einer Beihilfe-Website veröffentlicht werden.
Vertiefte Beratungsleistung
Im Rahmen der vertieften Beratung und Analyse von Unternehmen, schwerpunktmäßig KMU liegt der Wert eines Beratungstages analog zum ESF Plus Programm INQA Coaching, bei 1.000 Euro.
Beratungsleistung zur Gründung von Interessengemeinschaften
Ein halbtägiges Beratungsgespräch hat einen Wert von 500 Euro. Für die gesamte Beratungsleistung vom Erstgespräch bis zur erfolgreichen Gründungsprüfung und Gründung der Interessengemeinschaft sind maximal fünf halbtätige Beratungsgespräche im Wert von insgesamt 2.500 Euro förderfähig.
Beratungs- und Schlichtungsleistung der Ombudsstelle
Der Stundensatz einer Schlichtung ist auf max. 350 Euro begrenzt. Gefördert werden nur Kosten einer Schlichtung bis 10.500 Euro, d.h. maximal 30 Stunden zu einem Stundenhöchstsatz von 350 Euro.
Räumlicher Geltungsbereich
bundesweit
Auswahlverfahren
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine Interessenbekundung für die Trägerschaft eines oder mehrerer der drei Handlungsschwerpunkte einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert. Die Auswahl für eine Trägerschaft erfolgt über ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, mit dessen Hilfe die Eignung und Befähigung ermittelt wird.
Es wird zudem eine Steuerungsgruppe gebildet, die aus Vertreter*innen des BMAS und der zuständigen Landesministerien sowie gegebenenfalls externen Expert*innen besteht. Im Rahmen der Begutachtung der Interessenbekundungen spricht jedes Land zudem eine Förderempfehlung aus. Das BMAS entscheidet nach Anhörung der Steuerungsgruppe, ob Vorhaben inhaltlich förderfähig sind. Nicht ausgewählte Bewerber*innen bzw. Bewerberverbünde werden zur Antragstellung nicht zugelassen und erhalten hierüber eine Mitteilung. Ausgewählte Bewerber*innen bzw. Bewerberverbünde werden zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert.
Auswahlkriterien
Regionale Zukunftszentren
Die Ideenskizzen im Rahmen der Interessenbekundungen für den Handlungsschwerpunkt Regionales Zukunftszentrum sowie die Förderanträge werden anhand folgender objektiver Auswahlkriterien und Gewichtungen bewertet:
- Gesamtkonzept zur Umsetzung eines Regionalen Zukunftszentrums: 25%
- Kenntnisse der regionalen Unternehmenslandschaft einschließlich des branchen- und gegebenenfalls regionalspezifisch bedingten Handlungsbedarfs in Hinblick auf den digitalen und demografischen Wandel des Arbeitsmarktes, Erfahrung in der Abwicklung von Förderprogrammen, administrative Kapazitäten sowie auch Kenntnisse über die sozialpartnerschaftlichen Strukturen: 15%
- Expertise des Trägers bzw. des Trägerverbundes in Hinblick auf die Module Wissensentwicklung, Wissenstransfer sowie Vernetzung, Verstetigung und Öffentlichkeitsarbeit: 15%
- Darstellung der Abgrenzung sowie des systematischen Austauschs und der Vernetzung mit relevanten Akteuren in der Region sowie der Konzeption der Zusammenarbeit mit den Regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung, den Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, bzw. dem Netzwerk "Mittelstand-Digital", den Akteuren und Programmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA-Coaching, (betrieblichen) Lern- und Experimentierräume) sowie der Sozialpartnerrichtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten - weiter bilden und Gleichstellung fördern": 15%
- Sicherstellung des niedrigschwelligen Zugangs für KMU, Konzept zur Bekanntmachung des Programms im jeweiligen Bundesland bzw. in den jeweiligen Bundesländern und Konzept zur Verstetigung der im Programm gewonnenen Erkenntnisse 10%
- Beitrag zur Zielerreichung: seriöse Einschätzung der Anzahl der Beratungen und der Anzahl der Modellbetriebe, in denen innovative Qualifizierungskonzepte erprobt werden 10%
- Finanzierungsplan (programmkonforme Kalkulation, realistische Aufwandsschätzung, glaubhafte Darstellung der Eigen- bzw. Drittmittel zur Sicherung der Gesamtfinanzierung). 10%
Koordinierendes Zukunftszentrum
Die Ideenskizzen im Rahmen der Interessenbekundungen für den Handlungsschwerpunkt Koordinierendes Zukunftszentrum sowie die Förderanträge werden anhand folgender objektiver Auswahlkriterien und Gewichtungen bewertet:
- Gesamtkonzept zur Umsetzung des Zentrums für Wissen und Innovation: 40%
- Vertiefte Kenntnis der Transformationsprozesse des Arbeitsmarktes, zu menschenzentrierten KI-Systemen und deren an den Bedürfnissen der Beschäftigten ausgerichtete und partizipative, bzw. co-kreative Einführung und Anwendung im Betrieb, Erfahrung in der Abwicklung von Förderprogrammen, administrative Kapazitäten: 15%
- Expertise des Trägers bzw. des Trägerverbundes in Hinblick auf die Aufgaben eines Think-Tank und Netzwerkmanagement, Wissenstransfer und Evaluation: 15%
- Konzept zur Bekanntmachung des Programms: 10%
- Darstellung des Zugangs und Kontakts zu einschlägigen arbeitsmarktpolitischen Akteuren und Netzwerken (wie Sozialpartnern, Kammern, Stiftungen) sowie zur entsprechenden Expert*innen-, Netzwerk- und Forschungslandschaft, bzw. Konzept zum Aufbau dieser Kontakte: 10%
- Finanzierungsplan (programmkonforme Kalkulation, realistische Aufwandsschätzung, glaubhafte Darstellung der Eigen- bzw. Drittmittel zur Sicherung der Gesamtfinanzierung): 10%
Haus der Selbstständigen
Die Ideenskizzen im Rahmen der Interessenbekundungen sowie die Förderanträge werden anhand folgender objektiver Auswahlkriterien und Gewichtungen bewertet:
- Gesamtkonzept zur Umsetzung des Hauses der Selbstständigen: 30%
- Beitrag zur Zielerreichung für das Haus der Selbstständigen ist die Vorlage eines Konzepts für die Weiterentwicklung und den Betrieb der virtuellen Plattform einschließlich einer Meilenstein-Planung: 20%
- Erfahrungen und Kenntnisse bei der Organisation gemeinsamer Interessenvertretungen Selbstständiger, insbesondere Solo-Selbstständiger: 10%
- Sicherstellung des niedrigschwelligen Zugangs für Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige, und deren gemeinsame Interessenvertretungen sowie Sicherstellung des Einbezugs der Auftraggeber, soweit die Ombudsstelle sowie Tarifverträge nach § 12a TVG berührt sind. Darstellung der Verstetigung und des Wissenstransfers, Konzept zur Bekanntmachung des Programms: 10%
- Kenntnisse des Trägers bzw. des Trägerverbundes zur regionalen Unternehmenslandschaft einschließlich des branchen- und gegebenenfalls regionalspezifisch bedingten Handlungsbedarfs in Hinblick auf den digitalen und demografischen Wandel des Arbeitsmarktes, Erfahrung in der Abwicklung von Förderprogrammen, administrative Kapazitäten: 10%
- Darstellung der konzeptionellen Anbindung an bereits existierende Strukturen und Landesinitiativen bzw. der Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren und Netzwerken in der Region (Sozialpartnern und Kammern) bzw. Konzept zum Aufbau dieser Kontakte, mit dem Ziel des Aufbaus von Sozialpartnerschaften sowie Zusammenarbeit mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit: 10%
- Finanzierungsplan (programmkonforme Kalkulation, realistische Aufwandsschätzung, glaubhafte Darstellung der Eigen- bzw. Drittmittel zur Sicherung der Gesamtfinanzierung): 10%