Projektauswahlkriterien "Bildungskommunen" (2021)
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
- Prioritätsachse
- ID der spezifischen Ziele
- Spezifisches Ziel
- Beitrag zur thematischen Konzentration gemäß ESF-Bundesprogramm
- Outputindikator
- Beitrag zur Sicherstellung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Art.9 der VO EU 2021/1060)
- Förderrichtlinie
- Fördergegenstand
- Antragsberechtigte
- Fördervoraussetzungen
- Räumlicher Geltungsbereich
- Auswahlverfahren
- Auswahlkriterien
Prioritätsachse
3: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
ID der spezifischen Ziele
g = vi)
Spezifisches Ziel
Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse
des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität.
Beitrag zur thematischen Konzentration gemäß ESF-Bundesprogramm
Nein
Outputindikator
Anzahl der geförderten Projekte, die integrative Bildungskonzepte, neue Instrumente der Arbeitsorganisation oder -gestaltung entwickeln oder öffentliche Verwaltungen auf kommunaler Ebene im Bildungsmanagement unterstützen.
Beitrag zur Sicherstellung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Art.9 der VO EU 2021/1060)
Die Zuwendungsempfänger müssen sich gemäß Förderrichtlinie verpflichten, die bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) nach Art. 9 der VO (EU) Nr. 2021/1060 (Allg. VO) zu beachten und umzusetzen. In allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung werden die übergreifenden Grundsätze beachtet. Es wird sichergestellt, dass
- die Gleichstellung von Männern und Frauen,
- die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung,
- die Einbeziehung der Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung des Programms sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden,
- die erforderlichen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung des Programms und Berichterstattung darüber getroffen werden,
- insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bei der gesamten Vorbereitung und Durchführung des Programms berücksichtigt wird.
Es gilt zudem, die ökologische Dimension der nachhaltigen Entwicklung als weiteren bereichsübergreifenden Grundsatz auf Grundlage der 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 durchgehend zu integrieren.
Förderrichtlinie
Die Richtlinie wurde BMBF-intern abgestimmt und BRH zugeleitet. Der vorgesehene Zeitpunkt der Förderbekanntmachung im November 2021 ergibt sich insbesondere aus der Einbettung der Richtlinie in den Gesamtkontext der BMBF-Förderung zum kommunalen Bildungsmanagement: Damit der Aufbau der neuen kommunalen Projekte und Strukturen noch bestmöglich von den bewährten "Transferagenturen" unterstützt werde kann, ist ein frühestmöglicher Förderbeginn in 2022 vonnöten, da die derzeitige Förderphase der Transferagenturen zum Jahresende 2022 endet. Zudem können bei einem zeitnahen Förderbeginn in 2022 in vielen Kommunen noch die Arbeitsergebnisse der zurzeit sukzessive endenden Programme "Bildung integriert" und "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" effektiver in die neuen Projekte eingebracht werden. Dieser Wissenstransfer wäre bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen dem Auslaufen der Vorgängerprogramme und dem Beginn der "Bildungskommunen" gefährdet.
Fördergegenstand
Aufbau themenorientierter kommunaler Bildungslandschaften (insb. digitale Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Integration durch Bildung und Demokratiebildung) mit dem Ziel, die Bildungsbeteiligung vor Ort zu erhöhen, das lebenslange Lernen zu fördern und soziale Mobilität zu verbessern.
Strategiegeleitete und dauerhafte Verbesserung:
- a) der Vor-Ort-Zusammenarbeit zwischen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Bildungs-/ Weiterbildungsakteuren,
- b) der Akteurs-Vernetzung auf kommunaler Ebene und
- c) der Zugänge zu Bildungs-/ Weiterbildungsangeboten für Bürger*innen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland.
Fördervoraussetzungen
- Die Kofinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
- Der Zuwendungsempfänger muss mit den vom BMBF geförderten Beratungseinrichtungen für das kommunale Bildungsmanagement zusammenarbeiten (z.Zt. die jeweils regional zuständige Transferagentur).
- Das Programm wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung evaluiert. Die Bereitschaft zur Selbstevaluation des Projekts und zur Beteiligung an der Evaluation ist erforderlich.
- Jeder Zuwendungsempfänger verpflichtet sich auch zur Teilnahme an begleitenden Veranstaltungen und zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen mit der Einrichtung, die die wissenschaftliche Begleitung durchführt.
Räumlicher Geltungsbereich
bundesweit
Auswahlverfahren
Einstufiges Verfahren:
Mit der administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme wird BMBF die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) beauftragen. Als fachliche programmumsetzende Stelle fungiert der DLR Projektträger. Die eingegangenen Anträge werden nach einheitlichen Auswahlkriterien (s.u.) bewertet.
Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird nach abschließender jeweiliger Antragsprüfung über eine Förderung durch DRV KBS unter Beteiligung des DLR Projektträgers im Einvernehmen mit dem BMBF entschieden.
Auswahlkriterien
- Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der förderpolitischen Ziele des Programms. Insbesondere die Qualität des Gesamtkonzeptes für die Etablierung analog-digitaler thematischer Bildungslandschaften unter Berücksichtigung aller drei Module: 70%
1a) geplante Entwicklungsarbeiten im datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement: 20%
1b) geplante Entwicklungsarbeiten in Bezug auf ein ganzheitliches Leitbild und eine kommunale Strategie
für die Weiterentwicklung des Bildungsbereichs inkl. des Bildungsportals: 20%
1c) geplante Entwicklungsarbeiten im thematischen Schwerpunkt bzw. in den thematischen
Schwerpunkten: 20%
1d) Einbeziehung bildungsrelevanter Akteure und Aktivitäten auch bei der Planung, z.B. im Leitbildprozess
und in den geplanten Arbeitspaketen: 10%
- Tragfähige Perspektive zur Verstetigung des Vorhabens (Nachhaltigkeit) sowie die Absicht der Kommune, im Förderzeitraum entwickelte Strukturen über die Förderphase hinaus fortzuführen: 10%
- Nachvollziehbare Planung der Gesamtausgaben: 10%
- Explizite Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele): 10%
- Gesamt: 100%