Projektauswahlkriterien "Zukunft der Arbeit "
Die Umsetzung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
- Prioritätsachse
- ID der spezifischen Ziele
- Spezifisches Ziel
- Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus Bundesprogrammes
- Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
- Beitrag zur Erreichung der Bereichsübergreifenden Ziele des ESF Plus Bundesprogrammes und der ökologische Nachhaltigkeit
- Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU
- Förderrichtlinie
- Fördergegenstand
- Antragsberechtigte
- Fördervoraussetzungen
- Räumlicher Geltungsbereich
- Auswahlverfahren
- Auswahlkriterien
Prioritätsachse
3: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
ID der spezifischen Ziele
ESO 4.7
Spezifisches Ziel
Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität
Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des ESF Plus Bundesprogrammes
Das ESF-Programm "Zukunft der Arbeit" leistet einen Beitrag zum spezifischen Ziel ESO 4.7 durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation- oder -gestaltung liefern, im Umfeld der Einführung neuer Technologien die Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigte und Wertschöpfung adressieren, zu neuen Konzepten und Modellen einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation führen und die Vermittlung erforderlicher Kompetenzen unterstützen.
Ergebnisindikatoren zu der Investitionspriorität
keine
Beitrag zur Erreichung der Bereichsübergreifenden Ziele des ESF Plus Bundesprogrammes und der ökologische Nachhaltigkeit
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 und Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1057 die bereichsübergreifenden europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung" zu integrieren und/oder als spezifischen Ansatz sicherzustellen.
In allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Niemand darf aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden. Barrieren der Teilhabe sollen abgebaut und die Barrierefreiheit sowie Inklusion gefördert werden.
Beim durchgängig zu berücksichtigenden Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit stehen die Themen Umweltschutz, Klimawandel und Ressourcenschonung im Vordergrund.
Kreislauffähige Wertschöpfung bündelt Forschungsprojekte, die sich mit der Digitalisierung und Weiterentwicklung einer zunehmend zirkulären Wirtschaft beschäftigen. Neue Produktdesigns und Materialien kommen zum Einsatz, Industrie 4.0-Technologien ermöglichen die Steuerung komplexer Kreisläufe, neue Geschäftsmodelle werden entwickelt, die Arbeitsprozesse vieler Menschen verändern sich und mit ihnen die jeweiligen Kompetenzanforderungen. Die Digitalisierung eröffnet Potentiale, die weit über ein reines Recyclingsystem hinausgehen.
Innovationen aus Forschungsprojekten treiben die Entwicklung ressourceneffizienter, schadstoffarmer und klimafreundlicher Prozesse in den Unternehmen voran. Diese Innovationen umfassen sowohl technologische als auch nichttechnische einschließlich sozialer Innovationen, welche die Gesellschaft als zentralen Akteur einbeziehen.
Einhaltung der Charta der Grundrechte der EU
Alle aus dem ESF Plus finanzierten Maßnahmen müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden.
Für alle im Rahmen des ESF Plus Bundesprogramms finanzierten Maßnahmen werden grundlegende in der Charta verankerte verfahrensrechtliche Prinzipien, z.B. das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, einschließlich des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 47 GRC) und die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen (Art. 41 GRC) eingehalten.
Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) steht jedem Beschwerdeführer, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, im Rahmen der Rechtsweggarantie der Rechtsweg offen (Art. 47 GRC).
Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, wird diesem gemäß Art. 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG Bund) Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (Art. 47 GRC). Des Weiteren wird jede Entscheidung durch die Verwaltung begründet (Art. 41 GRC). In der Begründung werden gemäß § 39 Abs.1 VwVfG Bund die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitgeteilt, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben.
Alle Maßnahmen werden im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (s. auch Art. 8 GRC) umgesetzt. Die Sicherheit der Datenverarbeitungsvorgänge ist in technischer und organisatorischer Hinsicht gewährleistet.
Im Rahmen des oben genannten Förderprogramms werden zudem folgende für die ESF Plus Förderung relevante Prinzipien der Grundrechtecharta (GRC) berücksichtigt:
Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC) & Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC) & Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC)
Diese drei Punkte sind zentrale Querschnittsthemen und werden in allen Projekten berücksichtigt. Dies gilt hinsichtlich der Arbeit in den Projekten, beginnend mit der Auswahl der mitwirkenden Personen und für die Zusammenarbeit über die gesamte Projektlaufzeit. Ebenso werden Projektergebnisse so erarbeitet und dokumentiert, dass ihre diskriminierungsfreie Anwendbarkeit und Übertragbarkeit gewährleistet ist (siehe auch oben: bereichsübergreifende Ziele).
Umweltschutz (Art. 37 GRC) (ökologische Nachhaltigkeit)
Eine kreislauffähige Wertschöpfung trägt zum Umweltschutz bei, beispielsweise durch Prozessinnovationen hin zur Erhöhung der Ressourceneffizienz, Schadstoffreduzierung und generell klimafreundlicheren Prozessen (vgl. auch oben: bereichsübergreifende Ziele).
Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie wurde am 27.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere sollen folgen.
Fördergegenstand
Als Teil des Programms "Zukunft der Wertschöpfung" greift das ESF-Programm "Zukunft der Arbeit" die Herausforderungen auf, die für Unternehmen -insbes. KMU- und Menschen aus der fortschreitenden Technisierung der Arbeitswelt, insbesondere ihrer zunehmenden Durchdringung mit Informations- und Kommunikationstechnik, entstehen. In den Vorhaben werden neue Konzepte und Modelle in enger Kooperation von Forschung, Wirtschaft und Sozialpartnern entwickelt und pilotmäßig erprobt mit dem Ziel der Anwendung und Umsetzung vor allem in und für Unternehmen (insb. KMU) und deren Mitarbeitende. Die Themenbereiche lauten unter anderem
- Erhöhung der Innovationsfähigkeit durch Maßnahmen der Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung,
- Arbeitsplatzintegrierte Weiterbildung und Wissenstransfer im demografischen Wandel, Nutzung von Erfahrungswissen, Schaffung lernförderlicher Arbeitsplätze,
- Digitalisierung mobiler Arbeit als Innovationschance (Schaffung eines ausgeglichenen, innovationsförderlichen und nachhaltigen Mehrwerts für Menschen und Unternehmen unter Berücksichtigung psychosozialer Beanspruchungen, gesteigerten Kompetenzansprüchen und erweiterten Autonomie von Beschäftigten)
- Datenorientierte Wertschöpfung: Bspw. Sharing Economy, Mobile und Cloud Computing als Auslöser für Arbeitsinnovationen (Erhöhung der Innovationsfähigkeit durch Gestaltung der digitalisierten Arbeitswelten)
- Gesundheitsförderliche Arbeitssystemgestaltung im digitalen Zeitalter (Erforschung und Entwicklung von ergonomischen und gesundheitsförderlichen Maßnahmen und Konzepten zum Erhalt von Arbeits- und Innovationsfähigkeit)
- Konzepte für nachhaltige sozio-technische Systeme, sowie für neue Arbeits- und Führungskulturen im Kontext von betrieblichen Transformationsprozessen der Wertschöpfung.
- Kreislauffähige Wertschöpfung mit ihren Auswirkungen insb. auf die Arbeitsprozesse
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (von KMU bis GU), Kammern, Verbände, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Fördervoraussetzungen
Präferiert werden Verbundprojekte, Einzelprojekte sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung der zuvor genannten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen mit Demonstrations- und Pilotlösungen nachgewiesen werden. Es sollen auch Erfolgskriterien aufgezeigt werden.
Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinübergreifende Ansätze aufweisen und Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen.
An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, die die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen werden. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf KMU erwartet. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben.
Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich erwartet. Die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritte, Veranstaltungen des wissenschaftlichen Begleitvorhabens) wird vorausgesetzt.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Räumlicher Geltungsbereich
bundesweit
Auswahlverfahren
In einem zweistufigen Verfahren ist zunächst die Vorlage von Projektskizzen erforderlich. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF bzw. den von ihm beauftragten Projektträger PTKA entschieden wird.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es werden Skizzen erwartet, die eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen vorsehen.
Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.
Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten:
- Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-) Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtausgaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers.
- Ausgangssituation (einschließlich Stand der Technik und Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen.
- Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten.
- Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen).
- Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungswegs.
- Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner inkl. einer kurzen Firmendarstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
- Möglichkeiten zur breiten Nutzung - insbesondere für KMU - sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre (Transferkonzept). Die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen klar daraus zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern aktiv unterstützt wird.
Auswahlkriterien
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung fachlicher Gutachterinnen und Gutachter nachfolgenden Kriterien bewertet:
- 25%. Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung: Zukunftsorientierung: Beiträge zur Problemlösung, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Innovationshöhe (innovative Lösungsansätze), Anwendungsbezug, Höhe des Risikos, wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität des Vorhabens (etwa ausgerichtet am aktuellen Forschungsstand, an gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Bedarfen), Exzellenz des Projektkonsortiums.
- 25%. Volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Dienstleistungsunternehmen, Technologieanbieter und Anwender, Erhöhung der Innovationskraft von mittelständischen Unternehmen, Einbindung von jungen Unternehmen, Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Nachhaltigkeit.
- 25%. Systemansatz: Vollständigkeit der Umsetzungskette, Interdisziplinarität, Einbezug aller relevanten Akteure, Umsetzung der europäischen Grundsätze "Gleichstellung der Geschlechter" und "Antidiskriminierung", Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, Konzept zum Projektmanagement, zur Projektstruktur und zum Projektcontrolling, Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
- 25%. Breitenwirksamkeit, Übertragbarkeit der Ergebnisse, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse, modellhafte Umsetzung in wirtschaftlichen/gesellschaftlichen Bezügen und Einsatzmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer, Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.