Zukunft der Arbeit

Das ESF Plus-Programm "Zukunft der Arbeit" ist Teil des Forschungsprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“.

Im Fokus steht die nachhaltige Gestaltung der Arbeitswelten der Zukunft im Kontext des gesellschaftlichen und technologischen Wandels. Es sollen Veränderungen der digitalisierten und vernetzten Arbeitswelt auf deren Chancen und Risiken untersucht und zusammen mit Unternehmen neue Modelle der Arbeitsgestaltung und -organisation entwickelt werden. Ziel ist, die technologischen und sozialen Innovationen gleichermaßen voranzubringen.

Gefördert werden Projekte, die sich mit der Einführung neuer Technologien und den Auswirkungen für die Mitarbeitenden aller Ebenen im Unternehmen beschäftigen. Sie sollen sowohl arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Werkzeuge für eine nachhaltige Arbeitsgestaltung in Kollaborationsnetzwerken, als auch für den Wandel hin zu resilienzförderlichen Arbeitsbedingungen und -formen erarbeiten. In den Verbundprojekten arbeiten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Transferpartner gemeinsam. Dadurch wird ein Transfer von der Forschung in die Anwendung optimal unterstützt. Es gilt, Forschung und Entwicklung in Bereichen der Wertschöpfung zu fördern, in denen Daten als strategische Ressource oder Wirtschaftsgut eingesetzt werden, um unternehmerischen Erfolg und Innovation voranzutreiben.

Die kontinuierliche Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" nimmt gezielt die Herausforderungen in den Blick, vor denen der deutsche Mittelstand steht.

Der Kompetenzerwerb bzw. das Kompetenzmanagement ist ein zentrales Querschnittsthema der Programmlinie.

Zukunft der Arbeit ist das gleichnamige Nachfolgeprogramm der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Hochschulen
  • Verbände
  • Unternehmen

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Kammern, Gewerkschaften

Laufzeit

27.03.2023 - 31.12.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderschwerpunkt

3: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Ja

Einreichungsfristen zu den Förderrichtlinien: Richtlinie AKIRes: 16.12.2024; Richtlinie DigiNutzenDat: 28.02.2025, Richtlinie KMU-innovativ: 15.10.2025

Antragsberechtigte für Projektförderung

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (von KMU bis große Unternehmen), Kammern, Verbände, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Zusatzinformationen

Web­sei­te des Pro­gramms

Kontakt

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Referat 521

Dr. Henning Krassen
Heinemannstrasse  2
53175 Bonn

  • Tel.: 0228 99 57-3278
  • Fax: 0228 99 57 8-3278

Kontakt

ESF-Regiestelle:

Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für
Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Dr.-Ing. Paul Armbruster
(Digitalisierung und Arbeitswelt)
Tel.: 0721 608-26209
E-Mail

Dr.-Ing. Alexander Lucumi
(Innovationen für die Arbeit)
Tel.: 0721 608-28308
E-Mail

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