Neue Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken - Förderung des
gemeinwohlorientierten Unternehmertums"

Datum
08.08.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 17. Juli 2024 die Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken - Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2028 eingereicht werden.

Ziel des ESF Plus-Förderprogramms "Nachhaltig wirken" ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gemeinwohlorientierter Unternehmen (auch als "soziale Unternehmen" bezeichnet) zu erhöhen. Das Programm unterstützt zudem den Beitrag von gemeinwohlorientierten Unternehmen zu einem CO2-armen Europa und trägt dadurch zur ökologischen Nachhaltigkeit bei.

Mit einem Zuschuss zu Personal- und Sachkosten sollen Strukturen und Kapazitäten mit allgemeinen Informations- und Unterstützungsangeboten zu grundlegenden Fragen der Existenzgründung, Unternehmensführung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Anpassung an den Wandel und Vernetzung für gemeinwohlorientierte Unternehmen aus- und aufgebaut werden. Die Förderung soll darüber hinaus zu einer strategiegeleiteten und dauerhaften Verbesserung der Vernetzung der Akteure beitragen.

Antragsberechtigt für die Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen, die ihre fachliche und administrative Qualifikation zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Unternehmen nachweisen können.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.