Win-Win - Durch Kooperation zur Integration
Das ESF Plus-Programm "Win-Win" zielt darauf ab, die soziale und arbeitsmarktliche Integration von jungen erwerbsfähigen Männern mit und ohne Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger.
Zur Zielerreichung sollen im Rahmen von "Win-Win" neue Kooperations- /Projektverbünde bestehend aus Kommune, der Arbeitsverwaltung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen gefördert werden, die gemeinsam für die Zielgruppe sozial-innovative Lösungsansätze und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt (weiter-)entwickeln, erproben und auf andere Kommunen übertragen. Sie ergänzen und flankieren bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort. Durch die Einbindung der Projekte in die kommunale Integrationsstrategie vor Ort und die Verstetigung der Projekte in kommunalen Strukturen soll die Handlungsfähigkeit der betroffenen Menschen gestärkt und damit der Gesellschaft dauerhaft zugutekommen.
Zweite Förderrunde:
Geflüchtete Drittstaatsangehörige gehören nicht zur Zielgruppe in der zweiten Förderrunde des ESF-Plus Programms "Win-Win". Hintergrund ist es, eine Doppelförderung mit anderen ESF-Plus Programmen, wie z. B. "WIR - Netzwerke integrieren in den regionalen Arbeitsmarkt", oder dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zu vermeiden. Der Begriff Geflüchteter ist aufenthaltsrechtlich zu verstehen. Nicht gefördert werden Aktivitäten für erwerbsfähige junge Männer mit Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Sinne des Kapitel 2, Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und damit für junge Männer mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung.