Win-Win - Durch Kooperation zur Integration

Das ESF Plus-Programm "Win-Win" zielt darauf ab, die soziale und arbeitsmarktliche Integration von jungen erwerbsfähigen Männern mit und ohne Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 35 Jahren zu verbessern. Bei der Zielgruppe handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger.

Zur Zielerreichung sollen im Rahmen von "Win-Win" neue Kooperations- /Projektverbünde bestehend aus Kommune, der Arbeitsverwaltung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen gefördert werden, die gemeinsam für die Zielgruppe sozial-innovative Lösungsansätze und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt (weiter-)entwickeln, erproben und auf andere Kommunen übertragen. Sie ergänzen und flankieren bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort. Durch die Einbindung der Projekte in die kommunale Integrationsstrategie vor Ort und die Verstetigung der Projekte in kommunalen Strukturen soll die Handlungsfähigkeit der betroffenen Menschen gestärkt und damit der Gesellschaft dauerhaft zugutekommen.

Zweite Förderrunde:
Geflüchtete Drittstaatsangehörige gehören nicht zur Zielgruppe in der zweiten Förderrunde des ESF-Plus Programms "Win-Win". Hintergrund ist es, eine Doppelförderung mit anderen ESF-Plus Programmen, wie z. B. "WIR - Netzwerke integrieren in den regionalen Arbeitsmarkt", oder dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zu vermeiden. Der Begriff Geflüchteter ist aufenthaltsrechtlich zu verstehen. Nicht gefördert werden Aktivitäten für erwerbsfähige junge Männer mit Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Sinne des Kapitel 2, Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und damit für junge Männer mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Jugendliche, Junge Erwachsene
  • Arbeitslose
  • Unternehmen
  • Selbstständige
  • Kommunen

Kommunale sowie klein- und mittelständige oder sonstige Migranten-/Sozialunternehmen und/oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Laufzeit

15.02.2023 - 31.12.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

4: Soziale Innovationen

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Abgabefrist war der 12. April 2024.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, z.B. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Forschungsinstitute, Verbände und sonstige Unternehmen

ESF Plus-Förderung

Erster Aufruf: rd.19 Mio. Euro; Zweiter Aufruf: rd. 23 Mio. Euro; Dritter Aufruf (geplant): bis zu 21,7 Mio. Euro

Zusatzinformationen

Lo­go des Pro­gramms

 (Logo Win-Win)

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat EF 2
53107 Bonn

Team Win-Win
 E-Mail

Kontakt

Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

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  • Tel.: 0355 355 486 923

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