JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit

Im Rahmen von "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit" (JUST BEst) unterstützt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend junge Menschen im Alter zwischen 14 bis einschließlich 26 Jahren, die Unterstützung benötigen, weil sie zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und/oder weil sie von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Zur Zielgruppe zählen v.a. Jugendliche und junge Erwachsene, die die stationäre Jugendhilfe verlassen haben oder demnächst verlassen (sogenannte "Care Leaver") sowie solche, die aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen sind (sogenannte entkoppelte junge Menschen).

Die Projektteilnehmenden erhalten längerfristige sozialpädagogische Begleitung, um Lebensbereiche wie Wohnen, Finanzen, soziale Beziehungen und Bildung in ihrem Sinne zu regeln und zu gestalten. Auch die Erprobung von Housing First-Ansätzen ist möglich.

Folgende methodische Bausteine können im Rahmen von JUST BEst umgesetzt werden:

  1. Aufsuchende Jugendsozialarbeit (z.B. Street-Work oder Mobile Beratung)
  2. Niedrigschwellige Beratung/Clearing (z.B. Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen junge Menschen eine Erstberatung erhalten)
  3. Case Management (längerfristige, intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit)
  4. Erprobung neuer Wohnformen (Schaffung/Erprobung verschiedener, in der Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Menschen inklusive sozialprädagogischer Begleitung, z.B. Housing First)

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Jugendliche, Junge Erwachsene

Zielgruppenbeschreibung siehe Programmbeschreibung

Standorte
Laufzeit

14.05.2022 - 31.12.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Förderschwerpunkt

2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Ja

Interessenbekundungen können ab dem 09.05.2025 jederzeit bis zum 29.01.2027 (15 Uhr) über das Förderportal Z-EU-S eingereicht werden.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

ESF Plus-Förderung

Erster Aufruf: rd. 50 Mio. Euro; Zweiter Aufruf: rd. 2 Mio. Euro; Dritter Aufruf: rd. 0,5 Mio. Euro; Vierter Aufruf: bis zu 17,5 Mio. Euro

Zusatzinformationen

Lo­go und Web­si­te

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Referat 502

Frederik Jansen
Rochusstraße  8-10
53123 Bonn

Kurz-URL die­ser Web­sei­te